ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Vysvědčení o maturitní zkoušce z oboru vzdělání:
82-42-M/01 Konzervátorství (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Abiturzeugnis im Ausbildungsberuf:
82-42-M/01 Konservierungsarbeiten (Vollzeitstudium)
 
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen: 
  • unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
  • Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
  • in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
  • sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
  • Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
  • mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
  • mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessene Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
  • ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
  • Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
  • Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
  • Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.

Fachliche Kompetenzen:
  • Kenntnisse über die Geschichte der visuellen Kultur und die historische Entwicklung von Kunst und Handwerk im Fachgebiet anwenden;
  • die Restaurierung in Übereinstimmung mit dem Ethikkodex und der geltenden gesetzlichen Regelung für die Denkmalpflege durchführen;
  • eine Restaurierungsuntersuchung von Kunstwerken mit geeigneten Methoden durchführen, aufgrund der Auswertung der Untersuchungen einen geeigneten technologischen Prozess bestimmen;
  • technologische Verfahren und Techniken der Restaurierung und Konservierung beherrschen;
  • das gewählte Verfahren der Restaurierungsarbeiten verteidigen, es kontinuierlich dokumentieren und die Qualität der Ergebnisse von Teilarbeitsvorgängen bewerten;
  • einen umfassenden Überblick über die Arten von Restaurierungs- und Konservierungsmaterialien und deren geeigneten Kombinationen haben, in der Lage sein, ihre Eigenschaften zu beurteilen und über ihre Wahl auf der Grundlage der Ergebnisse einer umfassenden Restaurierungsuntersuchung und hinsichtlich der Interpretation des restaurierten Objekts zu entscheiden;
  • das geeignete Verfahren und die geeigneten Methoden der Restaurierungs- und Konservierungseingriffe im Hinblick auf die Art und den historischen Wert des Objekts wählen;
  • eigene Arbeit sorgfältig und verantwortungsbewusst ausführen und dabei die Irreversibilität der Eingriffe berücksichtigen;
  • die Entwicklung neuer Restaurierungs- und Konservierungstechnologien, -techniken und -materialien überwachen und sie praktisch anwenden;
  • aktiv nach allen verfügbaren Informationsquellen über aktuelle Ansätze zur Restaurierung von Kulturdenkmälern suchen und diese im Rahmen der Spezialisierung anwenden;
  • eigene Arbeit angemessen präsentieren, Grundsätze des professionellen Verhaltens beherrschen;
  • die Voraussetzungen an die Erstellung der Restaurierungsdokumentation beherrschen;
  • grundlegende wirtschaftliche Tätigkeiten in Bezug auf das erwartete Berufsleben beherrschen.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent wird als Restaurator von Kulturdenkmälern oder deren Teilen, die den Charakter von Kunstwerken haben, beschäftigt. Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen können Restaurierungsarbeiten auf der Grundlage einer vom Kulturministerium erteilten Genehmigung zur Restaurierung von Kulturdenkmälern durchgeführt werden, in der auch die Spezialisierung der Restaurierungsarbeiten festgelegt ist, auf die sich die Restaurierungsgenehmigung bezieht. Der spezifische Spezialisierungsbereich für Restaurierungsarbeiten ergibt sich aus dem Schwerpunkt der Berufsausbildung im schulischen Bildungsprogramm und dem Nachweis beruflicher Fähigkeiten.
Je nach Berufsausbildung kann der Absolvent eine Anstellung im Bereich der Reproduktionssteinskulptur oder Buchkultur finden, sowie im Bereich der Verwaltung von Museumssammlungen, Archiven und Galerien.
Beispiele für mögliche Arbeitspositionen: Restaurator nicht-polychromer nicht-figuraler Kunsthandwerksarbeiten aus Stein, Stuck, Kunststein und Gips, oder Restaurator von Kunstwerken aus künstlichem Marmor; Restaurator von Kunstwerken aus Papier und Pergament - Buchbinderei, von Papier- und Pergamentdokumenten, einschließlich Wachssiegel und Bullen, von Manuskripten und seltenen Büchern, Aktmaterial aus Papier, Karten, Plänen, Grafiken und Museumsobjekten aus verschiedenen Materialien im Zusammenhang mit Buchbinderei.
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Abitur
ISCED 354, EQF 4
Bewertungsskala
Bewertung des gemeinsamen Teils anhand eines prozentualen Erfolgsausdrucks
Tschechische Sprache und Literatur und Fremdsprache
mehr als 87% bis 100% sehr gut - 1
mehr als 73% bis 87% gut - 2
mehr als 58% bis 73% befriedigend - 3
44% bis 58% ausreichend - 4
0% bis weniger als 44% mangelhaft - 5
Mathematik und Erweiternde Mathematik
mehr als 85% bis 100% sehr gut - 1
mehr als 67% bis 85% gut - 2
mehr als 49% bis 67% befriedigend - 3
33% bis 49% ausreichend - 4
0% bis weniger als 33% mangelhaft - 5
Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 655/645/746, EQF 6 und EQF 7 (EQF7 betrifft nur Langes Bildungsprogramm mit einem ersten Tertiärabschluss)
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
Erlass Nr. 177/2009 Slg., über detailliertere Bedingungen für den Abschluss der Sekundarschulbildung durch die Abitur-Prüfung in der jeweils gültigen Fassung, § 22 und 24.
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 4 Jahre / 4 736 Stunden

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht
Überprüfung von Talentvoraussetzungen
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
www.npicr.cz und www.eurydice.org zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik, Senovážné nám. 872/25, 110 00 Praha 1
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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