ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1) Výuční list z oboru vzdělání:
33-59-H/01 Čalouník (denní studium)
(1) In der Originalsprache

2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2) Facharbeiterbrief im Ausbildungsberuf:
33-59-H/01 Polsterer (Vollzeitstudium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.

3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN

Allgemeine Kompetenzen:

  • unterschiedliche Lernarten beherrschen, Verantwortung für die Entfaltung des eigenen Potenzials in einer lebenslangen Perspektive übernehmen; 
  • Aufgabenstellungen verstehen oder den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbständig sowohl im Team arbeiten; 
  • Lesekompetenz zur effektiven Arbeit mit Informationen und zur kritischen Bewertung von Texten anwenden; 
  • in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau A2+ nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren; 
  • grundlegende naturwissenschaftliche, technische, informationstechnologische und mathematische Kenntnisse, Fähigkeiten und Verfahren in praktischen Zusammenhängen und zur Problemlösung in verschiedenen Lebensbereichen anwenden; 
  • sicher mit digitalen Technologien und der zugehörigen Software arbeiten und deren Entwicklung verfolgen; 
  • Informationen suchen, verarbeiten und kritische bewerten, algorithmisches Denken anwenden, in Online-Umgebungen kommunizieren und zusammenarbeiten sowie digitale Inhalten und einfache Modelle erstellen; 
  • sich in den grundlegenden Prinzipien der Funktionsweise von Informationssystemen auskennen, die Struktur und die Funktionen von Informationssystemen analysieren; 
  • sich in verschiedenen Gesellschafts- und Wertesystemen sowie in gesellschaftlichen, politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Prozessen des täglichen Lebens auskennen, Finanz- und Medienkompetenz besitzen; 
  • sich an die sich verändernden sozialen, wirtschaftlichen und technologischen Bedingungen anpassen, verantwortungsvolle wirtschaftliche Entscheidungen treffen; 
  • die höchste Qualität seiner Arbeit, Dienstleistungen und Produkte im Einklang mit technologischen Verfahren und Qualitätsstandards anstreben; 
  • Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten.

Fachliche Kompetenzen:

  • Konstruktions- und Technologiedokumentationen für Polsterprodukte , bzw. Dekorationsprodukte oder ihre Teile lesen und bearbeiten; 
  • Entwürfe für die Integration von Polsterprodukten und Dekorationen in den Innenraum vorbereiten; 
  • geeignete Methoden zur Herstellung, Behandlung und Lagerung von Materialien wählen und anwenden; 
  • optimale Materialien, Handwerkzeuge und maschinelle Anlagen, und technologische Verfahren für die Herstellung des betreffenden Produkts wählen und anwenden; 
  • Handwerkzeuge und maschinelle Anlagen einstellen und warten; 
  • Erzeugnisse in der Polstermöbel-Einzelanfertigung oder Serienproduktion anfertigen; 
  • Dekorationsarbeiten durchführen; 
  • auf das ästhetische Erscheinungsbild der Produkte achten; 
  • Reparaturen und Renovierungen an Polstermöbeln vornehmen; 
  • Fertigprodukte auf geeignete Weise verpacken, lagern und versenden.

4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN
DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND

Der Absolvent übernimmt als Beschäftigter Arbeiten im Bereich der Holzbearbeitung, insbesondere bei der Herstellung und Reparatur von Polsterprodukten sowie bei Dekorationsarbeiten.  

Beispiele für mögliche Arbeitspositionen: Polsterer und Dekorateur, Hersteller und Reparateur von Polstermöbeln, Polsterer von Türen, Polsterer von Transportmitteln, Hersteller von Knöpfen usw.


 

5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES

Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle

Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1
Tschechische Republik
Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Facharbeiterbrief
ISCED 353, EQF 3
Bewertungsskala/Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 354, EQF 4
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage:
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
 

6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES

Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
Schule / Berufsbildungszentrum Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
Arbeitsplatz
Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 3 Jahre / 3 072 Stunden
Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter EQF, EURYDICE, NPI zur Verfügung.
Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik, Senovážné nám. 872/25, 110 00 Praha 1
Stempel und Unterschrift
Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2025/2026

(*)Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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