Absolventen finden Beschäftigung in mechanisierten Betrieben der landwirtschaftlichen Primärproduktion, in Unternehmen, die sich mit der Reparatur von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen, Diagnose- und Serviceleistungen befassen, im Verkauf von landwirtschaftlichen, Transport- und Fördertechnikmaschinen, in der selbständigen unternehmerischen Tätigkeit im Bereich mechanisierter Dienstleistungen und anderer Dienstleistungen für die Landwirtschaft, im Bereich der Abfallwirtschaft oder in Transportunternehmen und technischen Dienstleistungen.
Beispiele für mögliche Arbeitspositionen: landwirtschaftlicher Mechaniker, Agrartechniker, Leiter oder Techniker in Reparaturwerkstätten und Einrichtungen, die weitere Serviceleistungen anbieten, Verkäufer von Landmaschinen, Mitarbeiter in Beratungsdiensten, Landwirt, Techniker in einem Transportunternehmen, Mitarbeiter in der kaufmännisch-technischen Abteilung, Fachkraft in der staatlichen oder kommunalen Verwaltung, Mitarbeiter im Bereich Renovierung und Metallverarbeitung.
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Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle |
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport Karmelitská 7 118 12 Praha 1 Tschechische Republik |
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Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses Mittlere Bildung mit Abitur ISCED 354, EQF 4 |
Bewertungsskala/Bestehensregeln | |
| Bewertung des gemeinsamen Teils anhand eines prozentualen Erfolgsausdrucks Tschechische Sprache und Literatur und Fremdsprache mehr als 87% bis 100% sehr gut - 1 mehr als 73% bis 87% gut - 2 mehr als 58% bis 73% befriedigend - 3 44% bis 58% ausreichend - 4 0% bis weniger als 44% mangelhaft - 5 Mathematik und Erweiternde Mathematik mehr als 85% bis 100% sehr gut - 1 mehr als 67% bis 85% gut - 2 mehr als 49% bis 67% befriedigend - 3 33% bis 49% ausreichend - 4 0% bis weniger als 33% mangelhaft - 5 |
Bestehensregeln 1 sehr gut (výborný) 2 gut (chvalitebný) 3 befriedigend (dobrý) 4 ausreichend (dostatečný) 5 mangelhaft (nedostatečný) Gesamtbewertung: Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5) Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet) Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet) |
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Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe ISCED 655/645/746, EQF 6 und EQF 7 (EQF7 betrifft nur Langes Bildungsprogramm mit einem ersten Tertiärabschluss) |
Internationale Abkommen |
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| Rechtsgrundlage: Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften Erlass Nr. 177/2009 Slg., über detailliertere Bedingungen für den Abschluss der Sekundarschulbildung durch die Abitur-Prüfung in der jeweils gültigen Fassung, § 22 und 24. |
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| Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung | Anteil am Gesamtprogramm | Zeitdauer |
| Schule / Berufsbildungszentrum | Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt. | |
| Arbeitsplatz | ||
| Anerkannte Vorbildung / Praxis | ||
| Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung | 4 Jahre / 4 096 Stunden | |
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Zugangsanforderungen Abschluss der Schulpflicht Zusätzliche Informationen Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter EQF, EURYDICE, NPI zur Verfügung. Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik, Senovážné nám. 872/25, 110 00 Praha 1 |
Stempel und Unterschrift Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2025/2026 |
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(*)Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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