ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1) Vysvědčení o maturitní zkoušce z oboru vzdělání:
33-41-L/01 Operátor dřevařské a nábytkářské výroby (denní studium)
(1) In der Originalsprache

2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2) Abiturzeugnis im Ausbildungsberuf:
33-41-L/01 Operator in der Holz- und Möbelproduktion (Vollzeitstudium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.

3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN

Allgemeine Kompetenzen:

  • unterschiedliche Lernarten beherrschen, Verantwortung für die Entfaltung des eigenen Potenzials in einer lebenslangen Perspektive übernehmen;
  • Aufgabenstellungen verstehen oder den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbständig sowohl im Team arbeiten;
  • fortgeschrittene Lesekompetenz zur effektiven Arbeit mit Informationen und zur kritischen Bewertung von Texten, einschließlich ihrer Interpretation anwenden;
  • in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren, die eigenen Sprachkompetenzen aktiv vertiefen;
  • naturwissenschaftliche, technische, informationstechnologische und mathematische Kenntnisse, Fähigkeiten und Verfahren in praktischen Zusammenhängen und zur Problemlösung in verschiedenen Lebensbereichen anwenden;
  • sicher und auf fortgeschrittenem Niveau mit digitalen Technologien und der zugehörigen Software arbeiten und deren Entwicklung verfolgen;
  • Informationen suchen, verarbeiten und kritisch bewerten, algorithmisches Denken anwenden, in Online-Umgebungen kommunizieren und zusammenarbeiten sowie digitale Inhalte und Modelle erstellen;
  • sich in den grundlegenden Prinzipien der Funktionsweise von Informationssystemen auskennen, die Struktur und die Funktionen von Informationssystemen analysieren, Datenmodelle entwerfen, Schnittstellen an die Bedürfnisse der Benutzer anpassen;
  • sich in verschiedenen Gesellschafts- und Wertesystemen sowie in gesellschaftlichen, politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Prozessen des täglichen Lebens auskennen, Finanz- und Medienkompetenz besitzen;
  • sich an die sich verändernden sozialen, wirtschaftlichen und technologischen Bedingungen anpassen, verantwortungsvolle wirtschaftliche Entscheidungen treffen;
  • die höchste Qualität seiner Arbeit, Dienstleistungen und Produkte im Einklang mit technologischen Verfahren und Qualitätsstandards anstreben;
  • optimale Lösungen in realen Situationen des Arbeits- und Privatlebens auf der Grundlage der Verknüpfung ökologischer, ökonomischer und sozialer Faktoren auswählen;
  • Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten.

Fachliche Kompetenzen:

  • grundlegende Arten vonMöbel- und Holzerzeugnissen gemäß technologischen Verfahren erzeugen; 
  • Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der verarbeiteten Materialen und der geforderten Parameter der Erzeugnisse nutzen; 
  • bei der Planung der technologischen Verfahren für die Herstellung der Möbel- und Holzhalbfabrikaten und Erzeugnisse zusammenarbeiten, ihre Eignung   für die Herstellung des jeweiligen Erzeugnisses beurteilen; 
  • technologische Verfahren für die Herstellung der Möbel- und Holzerzeugnisse oder Konstruktionen, bzw. ihrer Teile, einschließlich der Auswahl der geeigneten Oberflächenbearbeitung und des chemischen Holzschutzes der Erzeugnisse wählen;
  • bei der Leitung der Produktionsverfahren, bei der Durchführung der Kontrollprozesse und bei den operativen Entscheidungen in der Produktion mit der technischen Dokumentation arbeiten; 
  • Einhaltung und Verlauf der gegebenen technologischen Verfahren kontrollieren und die Qualität der Produktion in einzelnen Produktionseinheiten beurteilen; 
  • die Einteilung der Arbeit unter einzelne Mitarbeiter organisieren, die für die Kalkulation von Kosten und Löhnen notwendigen Unterlagen bearbeiten; 
  • Betriebsaufzeichnungen und Dokumentation führen; 
  • operative und langfristige Pläne erstellen, bei der Preiskalkulation der Erzeugnisse zusammenarbeiten; 
  • mit spezialisierten Anwendungsprogrammen in dem gegebenen Berufsbereich arbeiten; 
  • Entwicklungstrends in der Branche verfolgen und diese Erkenntnisse in der Produktion anwenden.

4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN
DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND

Der Absolvent ist im Bereich der Holzverarbeitung, Möbelproduktion, Polsterei, Bautischlerei tätig, bei Arbeitstätigkeiten, die die Produktion sicherstellen, in technisch-wirtschaftlichen Positionen. Beispiele für mögliche Arbeitspositionen: Meister, Referent im Bereich der Produktionskontrolle und Qualitätsprüfung der Erzeugnisse, Operator in allen Bereichen der holzverarbeitenden Produktion, Technologe in dem Produktionsbetrieb, Technologe für technische Produktionsvorbereitung.

5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES

Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle

Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1
Tschechische Republik
Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Abitur
ISCED 354, EQF 4
Bewertungsskala/Bestehensregeln
Bewertung des gemeinsamen Teils anhand eines prozentualen Erfolgsausdrucks
Tschechische Sprache und Literatur und Fremdsprache
mehr als 87% bis 100% sehr gut - 1
mehr als 73% bis 87% gut - 2
mehr als 58% bis 73% befriedigend - 3
44% bis 58% ausreichend - 4
0% bis weniger als 44% mangelhaft - 5
Mathematik und Erweiternde Mathematik
mehr als 85% bis 100% sehr gut - 1
mehr als 67% bis 85% gut - 2
mehr als 49% bis 67% befriedigend - 3
33% bis 49% ausreichend - 4
0% bis weniger als 33% mangelhaft - 5
Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 655/645/746, EQF 6 und EQF 7 (EQF7 betrifft nur Langes Bildungsprogramm mit einem ersten Tertiärabschluss)
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage:
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
Erlass Nr. 177/2009 Slg., über detailliertere Bedingungen für den Abschluss der Sekundarschulbildung durch die Abitur-Prüfung in der jeweils gültigen Fassung, § 22 und 24.

6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES

Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
Schule / Berufsbildungszentrum Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
Arbeitsplatz
Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 4 Jahre / 4 096 Stunden
Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter EQF, EURYDICE, NPI zur Verfügung.
Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik, Senovážné nám. 872/25, 110 00 Praha 1
Stempel und Unterschrift
Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2025/2026

(*)Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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