1.
BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Vysvědčení o maturitní zkoušce z oboru vzdělání:
78-42-M/03 Pedagogické lyceum
(denní studium) (1)
In der Originalsprache
2.
ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Abiturzeugnis im Ausbildungsberuf:
78-42-M/03 Pädagogisches Lyzeum (Vollzeitstudium) (2)
Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
3.
PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen:
- unterschiedliche Lernarten beherrschen, Verantwortung für die Entfaltung des eigenen Potenzials in einer lebenslangen Perspektive übernehmen;
- Aufgabenstellungen verstehen oder den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbständig sowohl im Team arbeiten;
- fortgeschrittene Lesekompetenz zur effektiven Arbeit mit Informationen und zur kritischen Bewertung von Texten, einschließlich ihrer Interpretation anwenden;
- seine Meinungen und Haltungen mündlich und schriftlich formulieren, in einer Fremdsprache auf dem Niveau B1 und in einer weiteren Fremdsprache mindestens auf dem Niveau A2 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren, die eigenen Sprachkompetenzen aktiv vertiefen;
- naturwissenschaftliche, technische, informationstechnologische und mathematische Kenntnisse, Fähigkeiten und Verfahren in praktischen Zusammenhängen und zur Problemlösung in verschiedenen Lebensbereichen anwenden;
- sicher und auf fortgeschrittenem Niveau mit digitalen Technologien und der zugehörigen Software arbeiten und deren Entwicklung verfolgen;
- Informationen suchen, verarbeiten und kritisch bewerten, algorithmisches Denken anwenden, in Online-Umgebungen kommunizieren und zusammenarbeiten sowie digitale Inhalte und Modelle erstellen;
- sich in den grundlegenden Prinzipien der Funktionsweise von Informationssystemen auskennen, die Struktur und die Funktionen von Informationssystemen analysieren, Datenmodelle entwerfen, Schnittstellen an die Bedürfnisse der Benutzer anpassen;
- sich in verschiedenen Gesellschafts- und Wertesystemen sowie in gesellschaftlichen, politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Prozessen des täglichen Lebens auskennen, Finanz- und Medienkompetenz besitzen;
- sich an die sich verändernden sozialen, wirtschaftlichen und technologischen Bedingungen anpassen, verantwortungsvolle wirtschaftliche Entscheidungen treffen;
- die höchste Qualität seiner Arbeit, Dienstleistungen und Produkte im Einklang mit technologischen Verfahren und Qualitätsstandards anstreben;
- optimale Lösungen in realen Situationen des Arbeits- und Privatlebens auf der Grundlage der Verknüpfung ökologischer, ökonomischer und sozialer Faktoren auswählen;
- Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten.
Fachliche Kompetenzen:
- theoretische Kenntnisse über das Bildungswesen und das Bildungssystem in der Tschechischen Republik, über die Ziele, Prinzipien und Instrumente der Bildungspolitik für Kinder und Erwachsene anwenden;
- sich in pädagogischen Disziplinen und in anderen für pädagogische Tätigkeit relevanten Fachbereichen orientieren, pädagogische Terminologie anwenden;
- Grundmethoden der Forschungsarbeit im Bereich der Pädagogik beherrschen, Informationen zu modernen pädagogischen Trends und gesellschaftlichen Anforderungen an Erziehung und Bildung recherchieren und analysieren können;
- Kenntnisse und Fähigkeiten aus der Psychologie anwenden, ihren Beitrag zum Verständnis des Menschen und der Gesellschaft sowie zur Erziehungs- und Bildungsarbeit mit Kindern begreifen;
- sich mit den Aufgaben und Aktivitäten von schulischen Einrichtungen für außerschulische Bildung auskennen;
- Kenntnisse und Fähigkeiten aus der Pädagogik, insbesondere der Freizeitpädagogik, bei der Arbeit mit Kindern in der Freizeit und bei der pädagogischen Unterstützung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und begabten Kindern anwenden;
- Verschiedene Aktivitäten für die Freizeitgestaltung und Hobbyaktivitäten von Kindern vorbereiten, durchführen und auswerten;
- die Grundsätze der Zusammenarbeit mit anderen pädagogischen Mitarbeitern und anderen Fachleuten oder Institutionen (Kultur, Freizeit usw.) anwenden;
- vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten in einer der folgenden Spezialisierungen haben und sie für das folgende Studium und Praxis nutzen: Kunsterziehung, Musikerziehung, dramatische Erziehung, Körpererziehung und Sport, humanitäres Studium (Soziologie, Kulturanthropologie, Medienstudien).
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent des Studiengangs ist für das Studium an Hochschulen und höheren Fachschulen vorbereitet, insbesondere für pädagogische oder soziale Studienprogramme und Programme in absolvierter Spezialisierung.
Der Absolvent kann gemäß Gesetz Nr. 563/2004 Slg. über pädagogische Mitarbeiter als Freizeitpädagoge tätig werden, der umfassende direkte pädagogische Tätigkeiten im Bereich der außerschulischen Bildung in Schulen und schulischen Einrichtungen für die außerschulische Bildung von Kindern ausübt, oder als pädagogischer Assistent. Er kann auch in verschiedenen Organisationen und Einrichtungen tätig werden, die sich mit der Freizeitgestaltung von Kindern oder auch Erwachsenen befassen.
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
|
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1
Tschechische Republik
|
Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses
Mittlere Bildung mit Abitur
ISCED 344, EQF
4
|
Bewertungsskala/Bestehensregeln |
Bewertung des gemeinsamen Teils anhand eines prozentualen Erfolgsausdrucks
Tschechische Sprache und Literatur und Fremdsprache
mehr als 87% bis 100% sehr gut - 1
mehr als 73% bis 87% gut - 2
mehr als 58% bis 73% befriedigend - 3
44% bis 58% ausreichend - 4
0% bis weniger als 44% mangelhaft - 5
Mathematik und Erweiternde Mathematik
mehr als 85% bis 100% sehr gut - 1
mehr als 67% bis 85% gut - 2
mehr als 49% bis 67% befriedigend - 3
33% bis 49% ausreichend - 4
0% bis weniger als 33% mangelhaft - 5 |
Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet) |
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 655/645/746, EQF 6 und EQF 7 (EQF 7 betrifft nur Langes Bildungsprogramm mit einem ersten Tertiärabschluss) |
Internationale Abkommen
|
Rechtsgrundlage:
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
Erlass Nr. 177/2009 Slg., über detailliertere Bedingungen für den Abschluss der Sekundarschulbildung durch die Abitur-Prüfung in der jeweils gültigen Fassung, § 22 und 24. |
6.
OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
|
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung |
Anteil am Gesamtprogramm |
Zeitdauer |
|
Schule / Berufsbildungszentrum |
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt. |
| Arbeitsplatz |
|
Anerkannte Vorbildung / Praxis |
|
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung |
4 Jahre / 4 096 Stunden |
Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter EQF, EURYDICE, NPI zur Verfügung.
Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik, Senovážné nám. 872/25, 110 00 Praha 1
|
Stempel und Unterschrift
Geschehen zu Prag für das Schuljahr
2025/2026
|
(*)Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
© Europäische Union, 2002-2025 |
https://www.europass.eu, https://www.europass.cz