ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Vysvědčení o maturitní zkoušce z oboru vzdělání:
53-41-M/02 Nutriční asistent (kombinované studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Abiturzeugnis im Ausbildungsberuf:
53-41-M/02 Ernährungsassistent (kombiniertes Studium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen:
 
  • unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
  • Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
  • in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
  • sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
  • Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
  • mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
  • mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessene Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
  • ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
  • Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
  • Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
  • Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.

Fachliche Kompetenzen:

  • Ernährungsberechnungen bearbeiten;
  • Unterlagen zur Nährwertzufuhr von Patienten bearbeiten;
  • den Ernährungszustand bei Patienten mit leichteren Erkrankungen beurteilen;
  • Nahrungslisten für einzelne Diäten und ganze Einrichtungen des Gesundheitswesens oder der Sozialfürsorge erstellen;
  • Kost im Einvernehmen mit den Erkenntnissen der gesunden Ernährung und der Heilernährung zubereiten;
  • Unterlagen für die Vorbereitung der Heilernährung bearbeiten;
  • unter fachlicher Aufsicht des Ernährungstherapeuten sowie auf der Grundlage der Indikationen des Arztes individuelle Speisepläne für Patienten mit leichteren Erkrankungen einschließlich Berechnungen des biologischen Werts und Energiewerts von Diäten erstellen;
  • sich an der Erziehung von Einzelpersonen, Familien und Gruppen im Bereich der gesunden und der Heilernährung beteiligen; 
  • sich an der Annahme, Kontrolle, Handhabung und Lagerung von den für die spezielle Ernährung notwendigen Lebensmitteln beteiligen;
  • sich an der Annahme, Kontrolle, Handhabung und Lagerung von Sanitäts- und medizinischen Mitteln beteiligen;
  • sich an der Desinfizierung und Sterilisierung von Sanitätsmitteln beteiligen und ihren ausreichenden Vorrat sicherstellen;
  • mit Krankenunterlagen arbeiten.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent ist in Verpflegungseinrichtungen des Gesundheitswesens und der Sozialfürsorge, in staatlichen Anstalten des Gesundheitswesens sowie in Behörden der staatlichen Verwaltung im Bereich der staatlichen Aufsicht im Gesundheitswesen und der örtlichen Fürsorge tätig. Er ist als Fachkraft in Einrichtungen tätig, welche Ernährungs- und Diätleistungen sicherstellen, insbesondere in Diätkantinen, in klinischen und ambulanten Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Bildungszentren, Kur- und Heilanstalten, Sanatorien, in Einrichtungen der Sozial- und Altersfürsorge, vor allem in Anstalten für langfristig Kranke und Tagesstätten. Er kann auch als Ernährungsberater tätig sein.
           
Beispiele für mögliche Arbeitspositionen: Ernährungsassistent.
 
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Abitur
ISCED 354, EQF 4
Bewertungsskala
Bewertung des gemeinsamen Teils anhand eines prozentualen Erfolgsausdrucks
Tschechische Sprache und Literatur und Fremdsprache
mehr als 87% bis 100% sehr gut - 1
mehr als 73% bis 87% gut - 2
mehr als 58% bis 73% befriedigend - 3
44% bis 58% ausreichend - 4
0% bis weniger als 44% mangelhaft - 5
Mathematik und Erweiternde Mathematik
mehr als 85% bis 100% sehr gut - 1
mehr als 67% bis 85% gut - 2
mehr als 49% bis 67% befriedigend - 3
33% bis 49% ausreichend - 4
0% bis weniger als 33% mangelhaft - 5
Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 655/645/746, EQF 6 und EQF 7 (EQF7 betrifft nur Langes Bildungsprogramm mit einem ersten Tertiärabschluss)
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
Gesetz Nr. 96/2004 GBl CZ über Bedingungen zum Erwerb und zur Anerkennung der Befähigung zur Ausübung von nichtärztlichen medizinischen Berufen und zur Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gesundheitspflege und über die Änderung einiger zusammenhängender Gesetze (Gesetz über nichtärztliche medizinische Berufe) und damit verbundener Vorschriften
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt. Der praktische Teil der Ausbildung muss mindestens 1 300 umfassen. 
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 4 Jahre 

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
EQF, EURYDICE, NPI zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik, Senovážné nám. 872/25, 110 00 Praha 1
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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