3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
- unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
- Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
- in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
- sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
- Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
- mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
- mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessene Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
- ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
- Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
- Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
- Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.
Fachliche Kompetenzen:
- über das System der Sozialdienste und der grundlegenden Bedingungen für ihre Gewährleistung Beschied wissen;
- sich an der Gewährleistung von Sozialdiensten beteiligen, die mit der Gewährleistung von Sozialdiensten zusammenhängenden administrativen und Verwaltungsverwahren anwenden;
- primäre Krisenintervention und grundlegende soziale Beratung durchführen;
- sich unter der fachlichen Aufsicht an der Aufdeckung und sozialer Prävention beteiligen;
- mobilen sowie immobilen Klienten in ihrem Wohnort oder ihrer Heimumgebung bei der Sicherstellung der grundlegenden Lebensbedürfnissen einschließlich der Haushaltspflege behilflich sein;
- Familien bei der Kinderpflege und bei der Fürsorge von Pflegebedürftigen Erwachsenen mit körperlicher Behinderung helfen;
- selbständig die Tagespflege von Kindern bis zu 3 Jahren sicherstellen;
- Klienten grundlegende soziale Erziehung anbieten, die ihre Selbständigkeit, soziale Aktivierung und aktive Freizeitnutzung unterstützt;
- Tätigkeiten vorbereiten und realisieren, die für den Aufbau und Förderung der Selbständigkeit der Klienten, ihrer physischen und psychischen Kondition, gesellschaftlichen und Arbeitsgewohnheiten und Bedürfnisse notwendig sind;
- bei der Arbeit mit Klienten (mit einzelnen Klienten oder Gruppe, mit Kindern oder Erwachsenen) Kenntnisse der Psychologie, passende pädagogische Strategien und Mittel zusammen mit den grundlegenden Methoden der sozialen Fürsorge anwenden;
- zur Gestaltung der sicheren und für die Klienten angenehmen Umgebung beitragen, Rechte und Interesse des Klienten respektieren.
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