ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Vysvědčení o maturitní zkoušce z oboru vzdělání:
79-43-K/61 Dvojjazyčné gymnázium (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Abiturzeugnis im Ausbildungsberuf:
79-43-K/61 Zweisprachiges Gymnasium (Vollzeitstudium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN

Allgemeine Kompetenzen:
 

  • über eine breite Allgemeinbildung und fortgeschrittene Kenntnisse und Fähigkeiten in lebenden Sprachen verfügen, die für ein weiteres Studium geeignet sind;  
  • eigene Meinungen und Einstellungen mündlich und schriftlich formulieren,  

  • Probleme konstruktiv in der Muttersprache und in mindestens einer weiteren Fremdsprache diskutieren; 

  • in einer Fremdsprache auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen und in mindestens einer weiteren Fremdsprache auf dem Niveau B1 kommunizieren;  

  • sich in verschiedenen Gesellschafts- und Wertesystemen sowie in sozioökonomischen Phänomenen und Prozessen des Alltagslebens orientieren; 

  • mathematische Grundrelationen, physikalische, chemische, biologische und ökologische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung praktischer Aufgaben anwenden; 

  • die Beziehung zwischen Mensch und Natur verstehen, ökologisch und nach den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung handeln; einen allgemeinen Überblick über die Kultur, Geschichte und Gegenwart eigenes Landes im europäischen und globalen Kontext haben;  

  • für praktische Zwecke und zur Weiterbildung ein breites Wissen in den Bereichen Linguistik, Geisteswissenschaften, Technik und Naturwissenschaften nutzen;  

  • offen sein für das Erlernen neuer und origineller Verfahren und Problemlösungen; 

  • ihr eigenes Lernen organisieren und steuern, sich an die Bedingungen des Tertiärstudiums anpassen und eigene Leistungen objektiv bewerten;  

  • effizient mit Informationen arbeiten und die Mittel der Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen;  

  • sich an wechselnde Lebens- und Arbeitsbedingungen anpassen, im Team arbeiten und Verantwortung für zugewiesene Aufgaben übernehmen;  

  • sich die Informationen und praktischen Fertigkeiten aneignen, die für das Studium und das persönliche und berufliche Leben in einer unbekannten Umgebung und in internationalen Situationen erforderlich sind;  

  • über die sozialen und kulturellen Kompetenzen verfügen, die für das staatsbürgerliche Leben in einer demokratischen Gesellschaft und in einem integrierten Europa erforderlich sind;  

  • die Grundsätze der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, des Brandschutzes und der Brandverhütung anwenden. 

 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent ist auf das Studium an Universitäten oder höheren Berufsfachschulen, insbesondere in den Bereichen Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften, Technik oder Wirtschaft, vorbereitet. 
 
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle

Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Abitur
ISCED 344, EQF 4
Bewertungsskala
Bewertung des gemeinsamen Teils anhand eines prozentualen Erfolgsausdrucks
Tschechische Sprache und Literatur und Fremdsprache
mehr als 87% bis 100% sehr gut - 1
mehr als 73% bis 87% gut - 2
mehr als 58% bis 73% befriedigend - 3
44% bis 58% ausreichend - 4
0% bis weniger als 44% mangelhaft - 5
Mathematik und Erweiternde Mathematik
mehr als 85% bis 100% sehr gut - 1
mehr als 67% bis 85% gut - 2
mehr als 49% bis 67% befriedigend - 3
33% bis 49% ausreichend - 4
0% bis weniger als 33% mangelhaft - 5
Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 655/645/746, EQF 6 und EQF 7 (EQF7 betrifft nur Langes Bildungsprogramm mit einem ersten Tertiärabschluss)
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
Erlass Nr. 177/2009 Slg., über detailliertere Bedingungen für den Abschluss der Sekundarschulbildung durch die Abitur-Prüfung in der jeweils gültigen Fassung, § 22 und 24.
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 6 Jahre / 237 Wochen

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2024/2025

Zugangsanforderungen
Abschluss des 7. Jahrganges der Grundschule
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
EQF, EURYDICE, NPI zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik
Senovážné nám. 872/25
110 00 Praha 1
 
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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