- über eine breite Allgemeinbildung und fortgeschrittene Kenntnisse und Fähigkeiten in lebenden Sprachen verfügen, die für ein weiteres Studium geeignet sind;
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eigene Meinungen und Einstellungen mündlich und schriftlich formulieren,
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Probleme konstruktiv in der Muttersprache und in mindestens einer weiteren Fremdsprache diskutieren;
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in einer Fremdsprache auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen und in mindestens einer weiteren Fremdsprache auf dem Niveau B1 kommunizieren;
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sich in verschiedenen Gesellschafts- und Wertesystemen sowie in sozioökonomischen Phänomenen und Prozessen des Alltagslebens orientieren;
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mathematische Grundrelationen, physikalische, chemische, biologische und ökologische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung praktischer Aufgaben anwenden;
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die Beziehung zwischen Mensch und Natur verstehen, ökologisch und nach den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung handeln; einen allgemeinen Überblick über die Kultur, Geschichte und Gegenwart eigenes Landes im europäischen und globalen Kontext haben;
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für praktische Zwecke und zur Weiterbildung ein breites Wissen in den Bereichen Linguistik, Geisteswissenschaften, Technik und Naturwissenschaften nutzen;
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offen sein für das Erlernen neuer und origineller Verfahren und Problemlösungen;
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ihr eigenes Lernen organisieren und steuern, sich an die Bedingungen des Tertiärstudiums anpassen und eigene Leistungen objektiv bewerten;
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effizient mit Informationen arbeiten und die Mittel der Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen;
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sich an wechselnde Lebens- und Arbeitsbedingungen anpassen, im Team arbeiten und Verantwortung für zugewiesene Aufgaben übernehmen;
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sich die Informationen und praktischen Fertigkeiten aneignen, die für das Studium und das persönliche und berufliche Leben in einer unbekannten Umgebung und in internationalen Situationen erforderlich sind;
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über die sozialen und kulturellen Kompetenzen verfügen, die für das staatsbürgerliche Leben in einer demokratischen Gesellschaft und in einem integrierten Europa erforderlich sind;
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die Grundsätze der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, des Brandschutzes und der Brandverhütung anwenden.