3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
- unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
- Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
- in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
- sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
- Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
- mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
- mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessene Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
- ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
- Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
- Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
- Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.
Fachliche Kompetenzen:
- grundlegende Pflege ohne professionelle Aufsicht gemäß der Diagnose eines Arztes oder Zahnarztes bereitstellen und bieten, und unter professioneller Aufsicht oder direkter Anleitung einer allgemeinen Krankenschwester, Kinderkrankenschwester oder Hebamme an der Bereitstellung spezialisierter oder hochspezialisierter Pflege teilnehmen , d. h. insbesondere
- Pflege gemäß den vorgegebenen Verfahren, gesetzlichen Vorschriften und Standards bieten;
- physiologische Funktionen, den körperlichen und geistigen Zustands der Patienten überwachen, und in der Dokumentation aufzeichnen;
- umfassende hygienische Pflege und Vorbeugung von Dekubitus bieten, Diät- und Trinkregime der Patienten sicherstellen;
- bei Patienten bei Bewusstsein im Alter über 10 Jahren Sekrete aus den oberen Atemwegen absaugen und deren Durchgängigkeit sicherstellen;
- Inhalations- und Sauerstofftherapie einführen und aufrechterhalten, Kapillar- und Venenblut und anderes biologisches Material abnehmen;
- Untersuchungen von biologischem Material durchführen, das mit nicht-invasiven Mitteln gewonnen wurde, und von Kapillarblut;
- unkomplizierte chronische Wunden behandeln, Stoma und periphere venöse Zugänge behandeln;
- Pflege von Harnkathetern von Patienten, die älter als 3 Jahre sind;
- Wickeln, Kompressen, Heilbäder, Heiß- und Kaltverfahren anwenden, Rehabilitationspflege in Zusammenarbeit mit Experten durchführen, einschließlich Methoden der Basalstimulation;
- Selbstbedienungstraining und soziale Aktivierung des Patienten durchführen, um seine Selbstversorgung zu erhöhen;
- sich an der Sicherstellung von Kinderspielaktivitäten beteiligen;
- Aktivitäten bei Annahme, Kontrolle, Handhabung und Lagerung von Arzneimitteln und Medizinprodukten durchführen;
- Verabreichung von Arzneimitteln mit Ausnahme von: Radiopharmazeutika und Arzneimitteln mit Suchtmitteln, oder durch intravenöse und epidurale Katheter sowie intramuskuläre Injektionen bei Neugeborenen und Kindern unter 3 Jahren;
- Patienten auf diagnostische oder therapeutische Verfahren vorbereiten, während und nach diesen Verfahren Pflege leisten;
- die Tätigkeit der zahnärztlichen Instrumenten-Assistentin ausüben.
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