ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Výuční list z oboru vzdělání:
82-51-H/05 Vlásenkář a maskér (kombinované studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Facharbeiterbrief im Ausbildungsberuf:
82-51-H/05 Perückenmacher und Maskenbildner (kombiniertes Studium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen:

Allgemeine Kompetenzen wurden währen der vorherigen Ausbildung erworben.


Fachliche Kompetenzen:

  • Sich in der Kunstgeschichte, insbesondere in Bezug auf das eigene Kunsthandwerk auskennen;
  • Grundlegende künstlerische Ausdrucktechniken für die Arbeit in diesem Fachbereich nutzen;
  • Technische Zeichnungen sowie Werksskizzen lesen können;
  • Technologische Vorgehensweisen und traditionelle Techniken der Herstellung sowie Ausführung von Arbeiten in diesem Fachbereich beherrschen;
  • Zeitplan der einzelnen Arbeitsschritte festlegen und die Einhaltung einzelner Etappen der Vorgehensweise bei der Bearbeitung des Materials sicherstellen;
  • Bei der Ausführung kunsthandwerklicher Arbeiten auf die letztendliche ästhetische Anfertigung des finalen Produktes sowie die Exaktheit der Ausführung achten;
  • Geeignete Arten an Materialien und Hilfsmitteln zur Fertigstellung des konkreten Perückenproduktes sowie zur Durchführung der maskenbildnerischen Tätigkeit in Einklang mit den entsprechenden ästhetischen sowie funktionalen Anforderungen auswählen;
  • Szenische Perückenprodukte herstellen und maskenbildnerische Tätigkeiten ausüben – und zwar entsprechend der Zeichnungsdokumentation, den Urmustern oder künstlerischen Entwürfen mittels geeigneter technologischer Vorgehensweisen und Techniken mitsamt der Endbearbeitung herstellen;
  • Frisuren gemäß Entwürfen anfertigen und bearbeiten; Haarergänzungselemente herstellen, aufsetzen und kleben; charakterisierende Perücken herstellen;
  • Gesicht, Hände und Körper schminken und abschminken;
  • Schminken gemäß dem Charakter des historischen Zeitraumes stilisieren;
  • Diverse Arten an Theater-, Film- und Fernsehmasken herstellen, Gesichtsdeformationen durchführen;
  • Masken kleben und abnehmen;
  • Die entsprechenden Hygiene- und Gesundheitsvorschriften anwenden;
  • Die entsprechenden Normen sowie Vorschriften aus dem Bereich des Denkmalschutzes anwenden;
  • Die Ausgangs- sowie Folgedokumentation zur konkreten Arbeit erstellen;
  • Maschinen, Einrichtungen, Werkzeug sowie Hilfsmittel behandeln und die üblichen Wartungsarbeiten an diesen durchführen.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent wird sich bei der Ausübung des Berufes im Bereich der szenischen Kunst beim Herstellen von Perücken, von Haar- und Maskenbildnerprodukten sowie szenischen Masken behaupten, beim Schminken von Künstlern sowie weiteren Beteiligten sowie der Bearbeitung von deren Frisuren und Masken in Einklang mit den künstlerischen Vorschlägen sowie den kreativen Absichten der Inszenatoren.
Beispiele möglicher Arbeitspositionen: Perückenmacher und Maskenbildner. 

 
 
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Facharbeiterbrief
ISCED 353, EQF 3
Bewertungsskala/Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 354, EQF 4
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 1–3 Jahre

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Mittlere Bildung mit Facharbeiterbrief (ISCED 353, EQF 3)
Überprüfung von Talentvoraussetzungen
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
EQF, EURYDICE, NPI zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik
Senovážné nám. 872/25
110 00 Praha 1
 
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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