ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Výuční list z oboru vzdělání:
82-51-H/01 Umělecký kovář a zámečník, pasíř (kombinované studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Facharbeiterbrief im Ausbildungsberuf:
82-51-H/01 Kunstschmied und Schlosser, Gürtler (kombiniertes Studium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen:

Allgemeine Kompetenzen wurden währen der vorherigen Ausbildung erworben.


Fachliche Kompetenzen:

  • Sich in der Kunstgeschichte, insbesondere in Bezug auf das eigene Kunsthandwerk auskennen;
  • Grundlegende künstlerische Ausdruckstechniken für die Arbeit in der Branche nutzen;
  • Technische Zeichnungen sowie Werksskizzen lesen können;
  • Traditionelle technologische Vorgehensweisen und Techniken des Kunstschmied-, Schlosser- oder Gürtlerhandwerks beherrschen;
  • Zeitplan der einzelnen Arbeitsschritte festlegen und die Einhaltung einzelner Etappen der Vorgehensweise bei der Bearbeitung des Materials sicherstellen;
  • Geeignete Arten an Materialien und Hilfsmitteln zur Fertigstellung des konkreten Produktes mit den entsprechenden funktionalen sowie ästhetischen Parametern auswählen;
  • Metallische Dekorations- sowie Nutzgegenstände entsprechend der Zeichnungsdokumentation, den Urmustern oder künstlerischen Entwürfen mittels geeigneter technologischer Vorgehensweisen und Techniken, entsprechend der Orientierung des Ausbildungsfachbereiches herstellen, und zwar mitsamt der Oberflächenbearbeitung;
  • Bei der Ausführung kunsthandwerklicher Arbeiten auf die letztendliche ästhetische Anfertigung des Endproduktes sowie die Exaktheit der Ausführung achten;
  • Die entsprechenden Normen und Vorschriften aus dem Bereich des Denkmalschutzes anwenden;
  • Reparaturen sowie Rekonstruktionen an beschädigten Teilen ursprünglicher Arbeiten durchführen;
  • Die Ausgangs- sowie Folgedokumentation zur konkreten Arbeit erstellen;
  • Geeignete Konservierungsmaßnahmen durchführen;
  • Maschinen, Einrichtungen, Werkzeug sowie Hilfsmittel behandeln und die üblichen Wartungsarbeiten an diesen durchführen;
  • Zum Erhalt einer Art der Schweißerberechtigung vorbereitet sein, d.h. zum Absolvieren der Prüfung vor einem Kommissar im Umfang des geltenden Kurses zum Schweißen in einer Schutzatmosphäre oder zum Elektrodenschweißen für Schweißarbeiten mit technischen Gasen.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent wird sich in Abhängigkeit von der absolvierten Ausrichtung der Ausbildung  im Bereich der handwerklichen Erstellung metallischer kunsthandwerklicher Dekorations- sowie Nutzgegenstände gemäß der Zeichnungsdokumentation, künstlerischer Entwürfe oder Repliken ursprünglicher Arbeiten, ferner beim Durchführen vor Reparaturen zur Erneuerung beschädigter Teile ursprünglicher Arbeiten behaupten. Bestandteil der Ausbildung ist auch die Vorbereitung zum Erhalt eines bestimmten Schweißerzertifikates. Ein Absolvent der Ausbildungsfachrichtung Kunstschmied und Schlosser ist in der Lage dazu, Gitter, Tore, Beschläge für Bauten und Möbel, Geländer, Schlösser, Schließmechanismen, Kerzenleuchter, Plastiken, Kaminwerkzeug anzufertigen. Ein Absolvent mit der Fachrichtung Kunstgürtler ist in der Lage dazu, metallische Buchstaben, konstruierte Leuchten, Gitter, Behälter, Kerzenleuchter, Fächer, Plastiken herzustellen.
Beispiele möglicher Arbeitspositionen: Kunstschmied und Schlosser, Kunstgürtler.

 
 
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Facharbeiterbrief
ISCED 353, EQF 3
Bewertungsskala/Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 354, EQF 4
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 1–3 Jahre

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Mittlere Bildung mit Facharbeiterbrief (ISCED 353, EQF 3)
Überprüfung von Talentvoraussetzungen
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
EQF, EURYDICE, NPI zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik
Senovážné nám. 872/25
110 00 Praha 1
 
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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