| 
				
					
						| 3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |  
						| Allgemeine Kompetenzen: 
	unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessene Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten. Fachliche Kompetenzen:
 
 
	den Gesundheitszustand von Kulturpflanzen kontrollieren und gegebenenfalls Überwachung von Schadorganismen außerhalb des Kulturbereichs durchführen;technologische Verfahren für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturpflanzen beherrschen und ihren Einfluss auf das Auftreten und den Grad der Schädlichkeit von biotischen und abiotischen Schäden an Pflanzen bewerten;sich an der Umsetzung vorbeugender und direkter Maßnahmen zur Regulierung schädlicher Organismen beteiligen;geeignete Pflanzenschutzmethoden in Übereinstimmung mit dem Vorhandensein von Schadorganismen und den Grundsätzen des Verbraucher- und Umweltschutzes anwenden;Pflanzenschutzpläne für einzelne Kulturen im Hinblick auf die Anwendung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes entwicklen;Arbeitnehmer im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz schulen;die Umsetzung von Schutzmaßnahmen in Übereinstimmung mit der guten Pflanzenschutzpraxis und mit den geltenden Rechtsvorschriften zum sicheren Umgang mit Produkten verwalten;den Erfolg der durchgeführten Schutzmaßnahmen auswerten und Korrekturmaßnahmen vorschlagen;die Registrierung, Lagerung, Handhabung und den Transport von Pflanzenschutzmitteln unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Arbeitsschutzes sicherstellen;die Grundsätze des Schutzes, der Verarbeitung und Lagerung von pflanzlichen Produkten befolgen;die auf den Pflanzenschutz ausgerichtete Technik verwenden, das Personal in der Anwendungstechnik schulen und auf Kontrollprüfungen von Maschinen und Geräten für den Pflanzenschutz achten;regelmäßige Wartung, Inspektion und Sanierung gebrauchter Maschinen und Geräte durchführen;Kraftwagen der Gruppen T (Traktor) und B (Pkw) fahren;phytopathologische Tätigkeiten im Hinblick auf den Schutz von Wasser, Bienen, Wild, Naturschutzgebieten und anderen Umweltbestandteilen bereitstellen. |  |