4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND |
Der Absolvent wird sich in Abhängigkeit von der absolvierten Ausrichtung der Ausbildung im Bereich der handwerklichen Erstellung metallischer kunsthandwerklicher Dekorations- sowie Nutzgegenstände gemäß der Zeichnungsdokumentation, künstlerischer Entwürfe oder Repliken ursprünglicher Arbeiten, ferner beim Durchführen vor Reparaturen zur Erneuerung beschädigter Teile ursprünglicher Arbeiten behaupten. Bestandteil der Ausbildung ist auch die Vorbereitung zum Erhalt eines bestimmten Schweißerzertifikates. Ein Absolvent der Ausbildungsfachrichtung Kunstschmied und Schlosser ist in der Lage dazu, Gitter, Tore, Beschläge für Bauten und Möbel, Geländer, Schlösser, Schließmechanismen, Kerzenleuchter, Plastiken, Kaminwerkzeug anzufertigen. Ein Absolvent mit der Fachrichtung Kunstgürtler ist in der Lage dazu, metallische Buchstaben, konstruierte Leuchten, Gitter, Behälter, Kerzenleuchter, Fächer, Plastiken herzustellen.
Beispiele möglicher Arbeitspositionen: Kunstschmied und Schlosser, Kunstgürtler.
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