3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
- Verantwortung für die Erledigung von Arbeits- oder Lernaufgaben übernehmen;
- das eigene Verhalten an die jeweiligen Umstände bei der Lösung von Problemen anpassen;
- unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
- Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
- in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau A2+ nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
- sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
- Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
- mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
- mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessen Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
- ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
- Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
- Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
- Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.
Fachliche Kompetenzen:
- Sich in der Kunstgeschichte, insbesondere in Bezug auf das eigene Kunsthandwerk auskennen;
- Grundlegende künstlerische Ausdruckstechniken für die Arbeit in der Branche nutzen;
- Technische Zeichnungen sowie Werksskizzen lesen können;
- Traditionelle technologische Vorgehensweisen und Techniken des Kunstschmied-, Schlosser- oder Gürtlerhandwerks beherrschen;
- Zeitplan der einzelnen Arbeitsschritte festlegen und die Einhaltung einzelner Etappen der Vorgehensweise bei der Bearbeitung des Materials sicherstellen;
- Geeignete Arten an Materialien und Hilfsmitteln zur Fertigstellung des konkreten Produktes mit den entsprechenden funktionalen sowie ästhetischen Parametern auswählen;
- Metallische Dekorations- sowie Nutzgegenstände entsprechend der Zeichnungsdokumentation, den Urmustern oder künstlerischen Entwürfen mittels geeigneter technologischer Vorgehensweisen und Techniken, entsprechend der Orientierung des Ausbildungsfachbereiches herstellen, und zwar mitsamt der Oberflächenbearbeitung;
- Bei der Ausführung kunsthandwerklicher Arbeiten auf die letztendliche ästhetische Anfertigung des Endproduktes sowie die Exaktheit der Ausführung achten;
- Die entsprechenden Normen und Vorschriften aus dem Bereich des Denkmalschutzes anwenden;
- Reparaturen sowie Rekonstruktionen an beschädigten Teilen ursprünglicher Arbeiten durchführen;
- Die Ausgangs- sowie Folgedokumentation zur konkreten Arbeit erstellen;
- Geeignete Konservierungsmaßnahmen durchführen;
- Maschinen, Einrichtungen, Werkzeug sowie Hilfsmittel behandeln und die üblichen Wartungsarbeiten an diesen durchführen;
- Zum Erhalt einer Art der Schweißerberechtigung vorbereitet sein, d.h. zum Absolvieren der Prüfung vor einem Kommissar im Umfang des geltenden Kurses zum Schweißen in einer Schutzatmosphäre oder zum Elektrodenschweißen für Schweißarbeiten mit technischen Gasen.
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