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						| 3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |  
						| Allgemeine Kompetenzen: 
 
	unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessene Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten. Fachliche Kompetenzen:
 
 
 
	Grundanalysen von Böden, Düngemitteln und Gartenbauprodukten vornehmen und die gewonnenen Ergebnisse zu nutzen verstehen;Arbeiten im Bereich Gartenbau organisieren und leiten;den Einkauf von Rohstoffen und Materialien sicherstellen;den Absatz von Gartenbauerzeugnissen und Produkten sicherstellen oder vermitteln;Gartenbauprodukte anbauen, vermehren, ernten und ausliefern;-       Garten- und Landschaftsbauanlagen entwerfen, projektieren und warten;die Wartung, kleine Reparaturen und eine rationelle Nutzung von Gartentechnik gewährleisten und durchführen;mit  Gartentechnik arbeiten;die im Gartenbau zum Einsatz kommenden technologischen Anlagen nutzen;Wirtschaftskennziffern des Gartenbaus beurteilen;Produktionsergebnisse bewerten und sie bei Planung und operativer Leitung nutzen;die Fahrberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klasse T (Traktor) oder B (Pkw) besitzen. |  |