3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
- unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
- Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
- in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
- sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
- Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
- mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
- mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessene Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
- ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
- Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
- Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
- Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.
Fachliche Kompetenzen:
- Grundanalysen von Böden, Düngemitteln und Gartenbauprodukten vornehmen und die gewonnenen Ergebnisse zu nutzen verstehen;
- Arbeiten im Bereich Gartenbau organisieren und leiten;
- den Einkauf von Rohstoffen und Materialien sicherstellen;
- den Absatz von Gartenbauerzeugnissen und Produkten sicherstellen oder vermitteln;
- Gartenbauprodukte anbauen, vermehren, ernten und ausliefern;- Garten- und Landschaftsbauanlagen entwerfen, projektieren und warten;
- die Wartung, kleine Reparaturen und eine rationelle Nutzung von Gartentechnik gewährleisten und durchführen;
- mit Gartentechnik arbeiten;
- die im Gartenbau zum Einsatz kommenden technologischen Anlagen nutzen;
- Wirtschaftskennziffern des Gartenbaus beurteilen;
- Produktionsergebnisse bewerten und sie bei Planung und operativer Leitung nutzen;
- die Fahrberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klasse T (Traktor) oder B (Pkw) besitzen.
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