ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Vysvědčení o maturitní zkoušce z oboru vzdělání:
75-31-M/02 Pedagogika pro asistenty ve školství (dálkové studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Abiturzeugnis im Ausbildungsberuf:
75-31-M/02 Pädagogik für Assistenten im Schulwesen (Fernstudium)
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen: 
  • unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
  • Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
  • in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
  • sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
  • Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
  • mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
  • mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessene Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
  • ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
  • Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
  • Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
  • Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.

Fachliche Kompetenzen:
  • unter fachlicher Leitung eines Pädagogen (Lehrers, Erziehers) partielle Bildungs-, Erziehungs- oder Freizeittätigkeiten mit Kindern, Schülern und Studenten mit besonderem pädagogischem Förderbedarf vorbereiten und realisieren;
  • dem Lehrer bei der Organisation und Realisierung des Bildungsprozesses in der Klasse helfen, nach Anweisungen des Lehrers partielle Bildungstätigkeiten mit Einzelnen oder mit einer Gruppe von Kindern und Schülern mit besonderem pädagogischem Förderbedarf realisieren, ihnen mit  Entfaltung der Kommunikation und sozialer Kompetenzen, mit Lehrstoffaneignung und Aneignung erforderlicher Kompetenzen, mit Erfüllung von Lehraufgaben und bei Vorbereitung zum Unterricht helfen;
  • Selbstständigkeit und aktives Eingliedern des Schülers/der Schüler in alle in der Schule im Rahmen des Bildungsprozesses realisierten Tätigkeiten unterstützen, inkl. der von der Schule geleisteten Schuldiensten;
  • sich an Bildung eines günstigen sozialen Klimas in der Klasse und in der Schule oder in der Schuleinrichtung, und an Vorbeugung von sozial-pathologischen Erscheinungen beteiligen;
  • Kindern aus einem unterschiedlichen Kulturmilieu oder einem sozial benachteiligten Milieu und ihren Eltern bei Anpassung der Kinder an das Schulmilieu und an die Bewältigung von Bildungsforderungen helfen;
  • gesundheitlich behinderten Kindern und Schülern bei Orientierung, Bewegung und Selbstbedienung Hilfe leisten, ihre für die Bewältigung geläufiger Tätigkeiten notwendigen Fertigkeiten und Gewohnheiten festigen, die mit ihrer Teilnahme am Unterricht oder an den von der Schule und der Schuleinrichtung organisierten Freizeitaktivitäten verbunden sind;
  • Kinder und Schüler zu richtigen hygienischen, gesellschaftlichen und anderen Angewohnheiten und zur gesunden Lebensweise erziehen, ihre sozialen Einstellungen und Verhaltensweisen in Bezug auf Bildung, Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit beeinflussen;
  • mit der Schulleitung oder Schuleinrichtungsleitung, mit Lehrern, dem Bildungsberater und mit anderen Spezialisten in der Schule bei Lösung von Problemen der Kinder und Schüler mit besonderem Förderbedarf und bei der Kommunikation mit ihren gesetzlichen Vertretern zusammenarbeiten, evtl. mit der Kommunität, aus der das Kind stammt.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Der Absolvent betätigt sich als Assistent des Pädagogen (Lehrers oder Erziehers) bei der Ausbildung der Kinder, Schüler und Studenten mit besonderem Förderbedarf. Er übt direkte pädagogische Tätigkeit in Vorschuleinrichtungen, in Grundschulen und an Mittelschulen aus. Er kann auch erzieherische Hilfsarbeiten in Schulen oder Vorschuleinrichtungen für freizeitliche Aktivitäten, erzieherische Tätigkeit und Unterkunft-Dienste, in Schuleinrichtung für Anstaltserziehung oder für Schutzerziehung ausüben, oder kann in Schuleinrichtung für vorbeugende erzieherische Pflege als pädagogischer Mitarbeiter tätig sein, der erzieherische Hilfsarbeiten ausübt. 
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung mit Abitur
ISCED 354, EQF 4
Bewertungsskala
Bewertung des gemeinsamen Teils anhand eines prozentualen Erfolgsausdrucks
Tschechische Sprache und Literatur und Fremdsprache
mehr als 87% bis 100% sehr gut - 1
mehr als 73% bis 87% gut - 2
mehr als 58% bis 73% befriedigend - 3
44% bis 58% ausreichend - 4
0% bis weniger als 44% mangelhaft - 5
Mathematik und Erweiternde Mathematik
mehr als 85% bis 100% sehr gut - 1
mehr als 67% bis 85% gut - 2
mehr als 49% bis 67% befriedigend - 3
33% bis 49% ausreichend - 4
0% bis weniger als 33% mangelhaft - 5
Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 655/645/746, EQF 6 und EQF 7 (EQF7 betrifft nur Langes Bildungsprogramm mit einem ersten Tertiärabschluss)
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
Gesetz Nr.563/2004 Slg. über die pädagogischen Mitarbeiter und über die Änderung bestimmter Gesetze in der Fassung späterer Vorschriften
Erlass Nr. 177/2009 Slg., über detailliertere Bedingungen für den Abschluss der Sekundarschulbildung durch die AbiturPrüfung in der jeweils gültigen Fassung, § 22 und 24.
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 5 Jahre / 1 080-1 100 Konsultationsstunden
(mindestens 100 Stunden Praktikum)

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht

Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
EQF, EURYDICE, NPI zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik, Senovážné nám. 872/25, 110 00 Praha 1
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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