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						| 3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |  
						| Allgemeine Kompetenzen: 
	Fachliche Kompetenzen:Verantwortung für die Erledigung von Arbeits- oder Lernaufgaben übernehmen;das eigene Verhalten an die jeweiligen Umstände bei der Lösung von Problemen anpassen;unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau A2+ nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessen Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten. 
 
	geeignete Werkstoffe für den Maschinenbau und für Reparaturtätigkeiten wählen und nutzen;geeignete technologische Produktionsverfahren einschließlich der Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Reparaturen und die entsprechende technologische Ausrüstung verwenden;einfache Maschinenbauteile anfertigen;die Betriebszuverlässigkeit von Maschinen und Anlagen wieder herstellen und aufrechterhalten;Störungen an der eingesetzten Technik unter Verwendung objektiver und subjektiver Methoden und der zur Verfügung stehenden Diagnostikgeräte ermitteln;den Verschleißgrad und die Funktionstüchtigkeit der einzelnen Maschinenteile unter Berücksichtigung eines optimalen Betriebes bewerten;technische Daten zu Ergebnissen und zum Arbeitsverlauf erfassen;Lichtbogenschweißen und Gasschweißen sowie autogenes Schneiden im Rahmen der entsprechenden Grundausbildung beherrschen;die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge der Klassen T (Traktor), B (Pkw) und C (Lkw) besitzen;den Einfluss von Reparaturarbeiten auf die Umwelt bewerten und Maßnahmen zur Vermeidung negativer Umwelteinflüsse treffen;wirtschaftlich handeln, wirtschaftliche Faktoren unter Berücksichtigung des Prinzips der Nachhaltigkeit geltend machen. |  |