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						| 3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |  
						| Allgemeine Kompetenzen: 
	unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessene Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten. Fachliche Kompetenzen:
 
 
	die Anzeige aufnehmen;Kenntnisse der Psychologie und Pädagogik bei Gesprächen und bei der Lösung von problematischen Situationen anwenden;passend mit Klienten aus verschiedenen ethnischen, religiösen und sozialen Gruppen umgehen;Straf- und Verwaltungsverfahren wegen einer Straftat oder einem Verstoß in Übereinstimmung mit der rechtlichen Grundlage und mit den gegebenen Kompetenzen beginnen und führen;notwendige Untersuchungen durchführen, Beweise erbringen, passende Dokumentation führen;lokale Sicherheitsmaßnahmen in der Zusammenarbeit mit anderen Sicherheits- und Rettungskräften vorschlagen und durchführen;Protokolle erstellen;bei außergewöhnlichen Situationen die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in der Zusammenarbeit mit den Einheiten des integrierten Rettungssystems durchführen;den Opfern die grundlegende psychologische Unterstützung anbieten und ihnen eine passende soziale Institution empfehlen;die Eihaltung von Sicherheitsvorschriften und Rechtnormen kontrollieren;Beratung und Konsultationen in Fragen des Schutzes der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gewähren;Verwaltungsschriftstücke sowie andere Dokumente selbstständig verarbeiten und kontrollieren oder ausstellen;die Führung der Amtschriftstücke und Eihaltung von Regeln zur Archivierung und Vernichtung kontrollieren;bei administrativen und Verwaltungstätigkeiten die Prinzipien der Korrespondenzführung einhalten;Verstöße gegen Straßenverkehr lösen;Kenntnisse der Grundsätze des Schutzes für Personen und Eigentum anwenden;die Ursachen und Folgen der Straftätigkeit voraussehen und absehen, Grundsätze der Verhütung von Kriminalität anwenden. |  |