3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
- unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
- Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
- in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
- sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
- Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
- mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
- mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessene Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
- ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
- Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
- Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
- Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.
Fachliche Kompetenzen:
- die Anzeige aufnehmen;
- Kenntnisse der Psychologie und Pädagogik bei Gesprächen und bei der Lösung von problematischen Situationen anwenden;
- passend mit Klienten aus verschiedenen ethnischen, religiösen und sozialen Gruppen umgehen;
- Straf- und Verwaltungsverfahren wegen einer Straftat oder einem Verstoß in Übereinstimmung mit der rechtlichen Grundlage und mit den gegebenen Kompetenzen beginnen und führen;
- notwendige Untersuchungen durchführen, Beweise erbringen, passende Dokumentation führen;
- lokale Sicherheitsmaßnahmen in der Zusammenarbeit mit anderen Sicherheits- und Rettungskräften vorschlagen und durchführen;
- Protokolle erstellen;
- bei außergewöhnlichen Situationen die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in der Zusammenarbeit mit den Einheiten des integrierten Rettungssystems durchführen;
- den Opfern die grundlegende psychologische Unterstützung anbieten und ihnen eine passende soziale Institution empfehlen;
- die Eihaltung von Sicherheitsvorschriften und Rechtnormen kontrollieren;
- Beratung und Konsultationen in Fragen des Schutzes der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gewähren;
- Verwaltungsschriftstücke sowie andere Dokumente selbstständig verarbeiten und kontrollieren oder ausstellen;
- die Führung der Amtschriftstücke und Eihaltung von Regeln zur Archivierung und Vernichtung kontrollieren;
- bei administrativen und Verwaltungstätigkeiten die Prinzipien der Korrespondenzführung einhalten;
- Verstöße gegen Straßenverkehr lösen;
- Kenntnisse der Grundsätze des Schutzes für Personen und Eigentum anwenden;
- die Ursachen und Folgen der Straftätigkeit voraussehen und absehen, Grundsätze der Verhütung von Kriminalität anwenden.
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