| 5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES | 
					
						| Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle 
 
 | Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
 Karmelitská 7
 118 12 Praha 1
 Tschechische Republik | 
					
						| Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses 
 Mittlere Bildung
 ISCED 353, EQF 2
 | Bewertungsskala/Bestehensregeln 1 sehr gut (výborný)
 2 gut (chvalitebný)
 3 befriedigend (dobrý)
 4 ausreichend (dostatečný)
 5 mangelhaft (nedostatečný)
 Gesamtbewertung:
 Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
 Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
 Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
 | 
					
						| Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe ISCED 353, EQF 3
 | Internationale Abkommen | 
					
						| Rechtsgrundlage Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
 Gesetz Nr. 96/2004 GBl CZ über Bedingungen zum Erwerb und zur Anerkennung der Befähigung zur Ausübung von nichtärztlichen medizinischen Berufen und zur Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gesundheitspflege und über die Änderung einiger zusammenhängender Gesetze (Gesetz über nichtärztliche medizinische Berufe) und damit zusammenhängende Vorschriften
 |