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						| 3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |  
						| Allgemeine Kompetenzen: 
 
	unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessene Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten. Fachliche Kompetenzen:
 
 
 
	Struktur und Zuständigkeitsbereich der Staats -und Selbstverwaltungsorgane, Grundbedingungen und Vorgänge der Gewährleistung von Rechten und Pflichten der Empfänger verwaltungsöffentlicher Leistungen kennen;grundlegende Rechtsnormen und die Verwaltungsordnung bei der Lösung von Arbeitstätigkeiten und Situationen in einzelnen (ausgewählten) Bereichen der öffentlichen Verwaltung anwenden;einfache Rechtsschriftstücke und Unterlagen sachlich, sprachrichtig und formgerecht verarbeiten;Verwaltungsschriftstücke sowie andere Amtschriftstücke und Dokumente selbstständig verarbeiten und kontrollieren oder ausstellen;Untersuchungen, Tätigkeitsanalysen, Gebührenberechnungen und -bestimmungen durchführen, Unterlagen für Statistiken usw. verarbeiten;mit Computerprogrammen für die Staats- und Selbstverwaltung und mit dem Portal der Staatsverwaltung arbeiten;bereit sein, an Entwicklungsprogrammen der Region und Programmen der Europäischen Zusammenarbeit mitzuarbeiten;mit der Öffentlichkeit kommunizieren. |  |