3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
- unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
- Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
- in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
- sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
- Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
- mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
- mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessene Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
- ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
- Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
- Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
- Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.
Fachliche Kompetenzen:
- sich in der historischen Entwicklung der Kunstkultur und des Kunsthandwerks orientieren;
- ästhetische Prinzipien, Beziehungen und Zusammenhänge bei der Realisierung von kunsthandwerklichen Arbeiten anwenden;
- technische Zeichnungen und vollständige technische Unterlagen für ein bestimmtes kunsthandwerkliches Produkt anfertigen;
- die Grundsätze der Konstruktion von Produkten beherrschen und ihre Herstellung vorbereiten;
- traditionelle technologische Verfahren und Techniken der manuellen Bearbeitung, der maschinellen Bearbeitung und der Werkstoffverarbeitung beherrschen;
- sich in grundlegenden dekorativen Techniken der Holzbearbeitung orientieren;
- den Zeitplan der einzelnen Arbeitsvorgänge festlegen und die Konsistenz der einzelnen Arbeitsschritte bei der Umsetzung im Material gewährleisten;
- das geeignete Material für die Herstellung eines bestimmten Produkts mit den entsprechenden funktionellen und ästhetischen Parametern auswählen;
- die Herstellung einer spezifischen Replik oder Kopie eines historischen Objekts oder eines kunsthandwerklichen Produkts vorbereiten;
- Tischler- oder Schnitzerzeugnisse herstellen oder Polster- und Dekorationsarbeiten nach Zeichnungen, Originalentwürfen oder künstlerischen Entwürfen unter Anwendung geeigneter technologischer Verfahren und Techniken, einschließlich ihrer Oberflächenbehandlung, ausführen;
- die einschlägigen Normen und Vorschriften im Bereich des Denkmalschutzes anwenden;
- Reparaturen und Rekonstruktionen von Originalprodukten oder -arbeiten durchführen.
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