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						| 3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |  
						| Allgemeine Kompetenzen: 
	unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessene Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten. Fachliche Kompetenzen:
 
 
	die Einhaltung  hygienischer Grundsätze in Tierhaltungen kontrollieren;bei der Arbeit mit Tieren positive Beziehung und verantwortlichen Umgang mit Tieren haben, guten gesundheitlichen Zustand der Tiere sichern;Aufzucht und Zucht einzelner Tierarten oder –kategorien einschließlich der Labor- und Versuchstiere durchführen;bei veterinären Eingriffen in Tierhaltungen und in Einrichtungen im Veterinär- und Tierzuchtbereich assistieren;bei der Verabreichung von Arzneimitteln und Veterinärprodukten assistieren;kranke und verwundete Tiere unter der Aufsicht des Tierarztes behandeln;biologische Proben entnehmen und partielle Untersuchungen durchführen;Insemination durchführen, Sperma entnehmen und mit geeigneten Methoden untersuchen; die Methoden zur Sicherstellung von Trächtigkeit anwenden, die Geburt durchführen, Tiere nach der Geburt behandeln;Desinfektion, Desinsektion und Deratisation sicherstellen;veterinärmedizinische Untersuchung der Schlachttiere und des Schlachtfleisches auf dem Schlachthof und bei Hausschlachtungen  sicherstellen;hygienische Bedingungen bewerten und hygienische Anforderungen an die Gewinnung und Bearbeitung von Rohstoffen tierischer Herkunft sicherstellen;veterinäre Pflege und Schutz der Menschen und Tiere vor den durch die schädlichen Nahrungsmittel, Futter und Rohstoffe tierischer Herkunft verursachten Krankheiten sichern;Beurteilung und Bewertung beim Einkauf von Schlachttieren durchführen;Proben entnehmen und grundlegende Laboruntersuchungen von Nahrungsmitteln und Rohstoffe tierischer Herkunft durchführen;Hygiene und Sanierung von Nahrungsmittelbetrieben sichern;Lenkberechtigung für die Kraftfahrzeuge der Klasse B haben.  |  |