3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
- unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
- Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
- in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
- sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
- Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
- mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
- mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessene Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
- ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
- Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
- Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
- Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.
Fachliche Kompetenzen:
- die Einhaltung hygienischer Grundsätze in Tierhaltungen kontrollieren;
- bei der Arbeit mit Tieren positive Beziehung und verantwortlichen Umgang mit Tieren haben, guten gesundheitlichen Zustand der Tiere sichern;
- Aufzucht und Zucht einzelner Tierarten oder –kategorien einschließlich der Labor- und Versuchstiere durchführen;
- bei veterinären Eingriffen in Tierhaltungen und in Einrichtungen im Veterinär- und Tierzuchtbereich assistieren;
- bei der Verabreichung von Arzneimitteln und Veterinärprodukten assistieren;
- kranke und verwundete Tiere unter der Aufsicht des Tierarztes behandeln;
- biologische Proben entnehmen und partielle Untersuchungen durchführen;
- Insemination durchführen, Sperma entnehmen und mit geeigneten Methoden untersuchen;
- die Methoden zur Sicherstellung von Trächtigkeit anwenden, die Geburt durchführen, Tiere nach der Geburt behandeln;
- Desinfektion, Desinsektion und Deratisation sicherstellen;
- veterinärmedizinische Untersuchung der Schlachttiere und des Schlachtfleisches auf dem Schlachthof und bei Hausschlachtungen sicherstellen;
- hygienische Bedingungen bewerten und hygienische Anforderungen an die Gewinnung und Bearbeitung von Rohstoffen tierischer Herkunft sicherstellen;
- veterinäre Pflege und Schutz der Menschen und Tiere vor den durch die schädlichen Nahrungsmittel, Futter und Rohstoffe tierischer Herkunft verursachten Krankheiten sichern;
- Beurteilung und Bewertung beim Einkauf von Schlachttieren durchführen;
- Proben entnehmen und grundlegende Laboruntersuchungen von Nahrungsmitteln und Rohstoffe tierischer Herkunft durchführen;
- Hygiene und Sanierung von Nahrungsmittelbetrieben sichern;
- Lenkberechtigung für die Kraftfahrzeuge der Klasse B haben.
|
|