3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
- unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
- Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
- in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
- sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
- Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
- mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
- mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessene Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
- ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
- Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
- Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
- Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.
Fachliche Kompetenzen:
- natürliches, semi-künstliches und künstliches Ablaichen von Fischen vornehmen, die Fortpflanzung und die Aufzucht von Jungfischen, Setzlingen und Marktfischen in Intensivbetrieben sicherstellen; Fischbestände von Teichen unter Berücksichtigung ihrer Natur und der unterschiedlichen Aufgaben kleiner Wasserreservoirs entwerfen;
- geeignete technologische Zuchtmethoden für eine bestimmte Art und Alterskategorie von Fischen und anderen Wasserorganismen entwerfen und folgen, das Wachstum und die Gesundheit der Fische bewerten, vorbeugende und heilende Maßnahmen vorschlagen und umsetzen;
- Kontrollaktivitäten zum Schutz von Fischerei-Objekten vor Beschädigungen und zum Schutz von Wassertieren vor Diebstahl, Fischräubern und Toxizität gewährleisten;
- die Anpflanzung von Fischbeständen, Abfischungen, den Transport und die Umsetzung von Fischen gewährleisten, die Grundsätze des sorgfältigen Umgangs mit Fischen einhalten;
- Wasseranalysen durchführen; auf Teichen eingreifen, um die Wasserproduktion und -qualität zu optimieren, und die Auswirkungen von Eingriffen auf die aquatische Umwelt bewerten;
- den technologischen Prozess der Fischverarbeitung folgen, Fischprodukte lagern, Fischverarbeitungsaktivitäten gemäß den Vorschriften zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und Qualität durchführen und verwalten;
- Brüten, Aufzucht, Zucht und Mast von Geflügel; bei der Fisch- und Wassergeflügelzucht die Zuchtarbeiten gemäß den geltenden Vorschriften durchführen;
- sich an den Tätigkeiten eines Fischers zur Ausübung der Fischereirechte in Fischgründen beteiligen;
- Fischbestände in offenen Gewässern anpflanzen, die angemessene Artenvielfalt erhalten;
- Maschinen und Anlagen für die einzelnen Phasen des technologischen Prozesses bei der Fisch- und Wassergeflügelzucht sowie bei der Fischverarbeitung entwerfen und verwenden; die Instandhaltung von wasserwirtschaftlichen Anlagen (technische und Sicherheitsüberwachung) planen und kontrollieren;
- die technischen Einrichtungen von wasserwirtschaftlichen Anlagen gemäß den Handhabungs- und Betriebsregeln handhaben;
- Kraftfahrzeuge der Klassen T (Trecker), B (Personenkraftwagen) fahren, ihre Wartung vornehmen.
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