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						| 3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |  
						| Allgemeine Kompetenzen: 
	Fachliche Kompetenzen:Verantwortung für die Erledigung von Arbeits- oder Lernaufgaben übernehmen;das eigene Verhalten an die jeweiligen Umstände bei der Lösung von Problemen anpassen;unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau A2+ nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessen Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten. 
 
	Südwasserfische in Teichen, Fischaufzuchteinrichtungen und in gelenktem Lebensraum halten, Zier- und Aquarienfische halten;die grundlegenden physikalisch-chemischen Wasseranalysen vornehmen;künstliches Ablaichen von Südwasserfischen vornehmen, frühe Stadien von Südwasserfischen aufziehen, in Fischbrutbetrieben verschiedener Typen arbeiten;Füttern, Zufüttern und Berechnen der Futterdosis;Gewichtszunahme von Fischen ermitteln, ihren Gesundheitszustand beurteilen, vorbeugende Maßnahmen und Medikamentenverabreichung vorschlagen und vornehmen;Vertrieb und Verkauf von Fischen, Südwasserfische nach den geltenden Vorschriften verarbeiten;die in der Fischerei verwendeten Netze instand setzen, ihre Komplettierung vornehmen und kleine Netze knüpfen;Brüten, Aufzucht, Zucht und Mast von Geflügel:die vorgeschriebenen Aufzeichnungen bei der Fisch- und Geflügelzucht führen;Meliorationseingriffe unter Einsatz von Maschinen und Mechanisierung vornehmen, kalken und düngen und Düngergaben nach chemischen Analysen des Teichwassers ermitteln;die Grundsätze der Anwendung von Stoffen im Wassermilieu einhalten, zur Aufrechterhaltung der Qualität des Oberflächen- und Grundwassers beitragen, seltene, bedrohte und gesetzlich geschützte Wasserorganismen schützen;Maschinen und Anlagen für die einzelnen Phasen des technologischen Prozesses bei der Zucht von Fischen und Wassergeflügel sowie bei der Fischverarbeitung verwenden, Fische mit einem elektrischen Aggregat fangen;mit Motorsäge und Motorsense arbeiten, Mechanisierungsmittel in der Fischwirtschaft bedienen und warten, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung von Betriebsanlagen der Teiche, Fischhälter und Aufzuchteinrichtungen;die technischen Einrichtungen von wasserwirtschaftlichen Anlagen handhaben;Kraftfahrzeuge der Klassen T (Trecker), B (Personenkraftwagen) und gegebenenfalls C (Lastkraftwagen) fahren, ihre Wartung vornehmen. |  |