3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
- Verantwortung für die Erledigung von Arbeits- oder Lernaufgaben übernehmen;
- das eigene Verhalten an die jeweiligen Umstände bei der Lösung von Problemen anpassen;
- unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
- Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
- in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau A2+ nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
- sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
- Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
- mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
- mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessen Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
- ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
- Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
- Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
- Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.
Fachliche Kompetenzen:
- Südwasserfische in Teichen, Fischaufzuchteinrichtungen und in gelenktem Lebensraum halten, Zier- und Aquarienfische halten;
- die grundlegenden physikalisch-chemischen Wasseranalysen vornehmen;
- künstliches Ablaichen von Südwasserfischen vornehmen, frühe Stadien von Südwasserfischen aufziehen, in Fischbrutbetrieben verschiedener Typen arbeiten;
- Füttern, Zufüttern und Berechnen der Futterdosis;
- Gewichtszunahme von Fischen ermitteln, ihren Gesundheitszustand beurteilen, vorbeugende Maßnahmen und Medikamentenverabreichung vorschlagen und vornehmen;
- Vertrieb und Verkauf von Fischen, Südwasserfische nach den geltenden Vorschriften verarbeiten;
- die in der Fischerei verwendeten Netze instand setzen, ihre Komplettierung vornehmen und kleine Netze knüpfen;
- Brüten, Aufzucht, Zucht und Mast von Geflügel:
- die vorgeschriebenen Aufzeichnungen bei der Fisch- und Geflügelzucht führen;
- Meliorationseingriffe unter Einsatz von Maschinen und Mechanisierung vornehmen, kalken und düngen und Düngergaben nach chemischen Analysen des Teichwassers ermitteln;
- die Grundsätze der Anwendung von Stoffen im Wassermilieu einhalten, zur Aufrechterhaltung der Qualität des Oberflächen- und Grundwassers beitragen, seltene, bedrohte und gesetzlich geschützte Wasserorganismen schützen;
- Maschinen und Anlagen für die einzelnen Phasen des technologischen Prozesses bei der Zucht von Fischen und Wassergeflügel sowie bei der Fischverarbeitung verwenden, Fische mit einem elektrischen Aggregat fangen;
- mit Motorsäge und Motorsense arbeiten, Mechanisierungsmittel in der Fischwirtschaft bedienen und warten, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung von Betriebsanlagen der Teiche, Fischhälter und Aufzuchteinrichtungen;
- die technischen Einrichtungen von wasserwirtschaftlichen Anlagen handhaben;
- Kraftfahrzeuge der Klassen T (Trecker), B (Personenkraftwagen) und gegebenenfalls C (Lastkraftwagen) fahren, ihre Wartung vornehmen.
|
|