3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
- unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
- Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
- in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
- sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
- Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
- mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
- mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessene Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
- ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
- Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
- Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
- Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.
Fachliche Kompetenzen:
- die Grundkonzepte der angewandten Kunst und ihre Funktion kennen;
- einen Überblick über die Typologie und Entwicklung des Kunsthandwerks haben;
- einen Grundüberblick über die verwendeten technologischen Verfahren, Techniken und Materialien in den einzelnen Bereichen der Kunsthandwerksproduktion haben;
- einen umfassenden Überblick über spezifische technologische Verfahren, Techniken und Materialien haben, die die vorherige Ausbildung auf dem betreffenden Bildungsbereich erweitern;
- gemäß der Zeichnungsdokumentation, originalen oder künstlerischen Entwürfen durch geeignete technologische Verfahren und Techniken und gemäß der künstlerischen Absicht handwerkliche Produkte aus dem Bereich der vorherigen Berufsausbildung herstellen, wobei auf hohe Anforderungen an den Grad der handwerklichen Verarbeitung des Endprodukts zu achten ist;
- die Bedeutung der Restaurierung und Dokumentation von Restaurierungsmaßnahmen, die Bedeutung und Entwicklung der Denkmalpflege, den Schutz von Denkmälern und das Sammeln verstehen;
- relevante Normen und Vorschriften im Bereich der Denkmalpflege anwenden;
- einen grundlegenden Überblick über die für die Geschäftstätigkeit erforderlichen wirtschaftlichen Konzepte haben.
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