3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
- Gedanken in der Muttersprache selbstständig und fließend ausdrücken und die eigene Meinung begründen;
- Grundinformationen aus Texten und anderen Quellen entnehmen;
- Aufgabenstellungen verstehen, einfachere Probleme lösen, die für die Lösung des Problems erforderlichen Informationen herausfinden;
- unter Aufsicht mit gewissen Maß an Selbständigkeit lernen oder arbeiten, grundlegende Regeln und Verfahren anwenden;
- an der Lösung von einfacheren Problemen und Situationen mit andern Leuten zusammenarbeiten;
- mathematische Grundrelationen bei der Lösung einfacher Aufgaben anwenden;
- mit PC und der üblichen Grund- und Softwareausstattung arbeiten;
- ökologisch und gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit handeln;
- die Prinzipien zu Sicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz und Brandverhütung anwenden.
- über Grundkenntnisse der eigenen Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt und über die bei der Arbeitssuche erforderlichen Kenntnisse verfügen.
Fachliche Kompetenzen:
- landwirtschaftliche Mechanisierungsmittel bedienen und ihre übliche Wartung durchführen, Ausrüstung von Werkstäten pflegen;
- Arbeitstätigkeiten mit handwerklichen Geräten, Maschinen und Anlagen und übliche Arbeitsoperationen beherrschen, die für die Anfertigung des jeweiligen Erzeugnisses oder für die Durchführung der jeweiligen Reparatur notwendig sind;
- einfache Erzeugnisse nach der technischen Dokumentation anfertigen;
- übliche Operationen der handwerklichen Metallbearbeitung beherrschen;
- grundlegende technologische Operationen der maschinellen Bearbeitung beherrschen, es handelt sich dabei vor allem um Drechseln, Fräsen, Schlitzen und Schleifen;
- mit üblichen Messgeräten und genügender Genauigkeit messen;
- Ursachen der üblichen Störungen bestimmen, übliche Reparaturen durchführen, richtige Einstellung der reparierten Maschine überprüfen;
- vorbereitet sein, die Schweißerprüfung im Umfang der Kurse ZK 111 W01 oder ZK 135 W01 vor einer Kommission abzulegen;
- Fahrberechtigung zum Führen der Motorfahrzeuge der Klasse T.
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