3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
- Verantwortung für die Erledigung von Arbeits- oder Lernaufgaben übernehmen;
- das eigene Verhalten an die jeweiligen Umstände bei der Lösung von Problemen anpassen;
- unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
- Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
- in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau A2+ nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
- sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
- Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
- mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
- mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessen Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
- ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
- Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
- Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
- Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.
Fachliche Kompetenzen:
- sich in der Kunstgeschichte orientieren, vor allem in Bezug auf die Entwicklung des künstlerischen Handwerks;
- grundlegende gestalterische Techniken für die Facharbeit verwenden;
- imstande sein, technische Zeichnungen und Werkstatthandzeichnungen zu lesen;
- technologische Verfahren und traditionelle Techniken für die Gestaltung und Durchführung von Facharbeiten beherrschen;
- den Zeitplan für die einzelnen Arbeitsgänge festlegen und beachten, dass die einzelnen Arbeitsstufen bei der Durchführung im gegebenen Werkstoff übereinstimmen;
- geeignete Arten von Werkstoffen und Hilfsmitteln für die Herstellung von kunsthandwerklichen Glasprodukten vorbereiten und wählen;
- bei der Werkdurchführung die finale ästhetische Gestaltung des Finalprodukts und die Ausführungsgenauigkeit beachten;
- technologische Verfahren für die Verglasung in Blei- oder Messingprofile realisieren;
- kunsthandwerkliche Glasprodukte nach der Zeichnungsdokumentation, den Originalmustern oder gestalterischen Entwürfen durch geeignete technologische Verfahren und Gestaltungs- und Veredelungstechniken erzeugen;
- Glas schneiden und bemalen, Produkte unter Berücksichtigung ihrer Funktionalität, ästhetischen Gestaltung und gesundheitlichen Unbedenklichkeit fertigstellen und installieren;
- entsprechende Normen und Vorschriften aus dem Bereich der Denkmalpflege geltend machen;
- Reparaturen und Rekonstruktionen von beschädigten Teilen der Originalstücke durchführen;
- primäre und anschließende Dokumentation für die konkrete Tätigkeit bearbeiten;
- gängige Wartung von Maschinen, Werkzeugen und Hilfsmitteln durchführen und sie pflegen.
|
|