3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
- Verantwortung für die Erledigung von Arbeits- oder Lernaufgaben übernehmen;
- das eigene Verhalten an die jeweiligen Umstände bei der Lösung von Problemen anpassen;
- unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
- Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
- in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau A2+ nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
- sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
- Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
- mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
- mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessen Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
- ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
- Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
- Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
- Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.
Fachliche Kompetenzen:
- Sich in der Kunstgeschichte, insbesondere in Bezug auf das eigene Kunsthandwerk auskennen;
- Grundlegende künstlerische Ausdruckstechniken für die Arbeit in der Branche nutzen;
- Technische Zeichnungen sowie Werksskizzen lesen können;
- Technologische Vorgehensweisen und traditionelle Techniken der Herstellung sowie Ausführung von Arbeiten in diesem Fachbereich beherrschen;
- Zeitplan der einzelnen Arbeitsschritte festlegen und die Einhaltung einzelner Etappen der Vorgehensweise bei der Bearbeitung des Materials sicherstellen;
- Geeignete Arten an Materialien und Hilfsmittel zur Fertigstellung der Stuckateurarbeiten mit den entsprechenden ästhetischen sowie funktionalen Anforderungen auswählen;
- Mischungen zur Durchführung von Stuckateurarbeiten vorbereiten;
- Arbeiten mittels des Ziehens von Profilen, mittels des Gießens in Gipsformen sowie in weitere Formen, mittels des Einpressens in Formen, durch Ritzen oder Kolorieren durchführen;
- Arbeiten entsprechend der Zeichnungsdokumentation, den Urmustern oder künstlerischen Vorschlägen mittels geeigneter technologischer Vorgehensweisen und Techniken fertigstellen;
- Gips-, Lukopren- und Keilformen herstellen;
- Köpfe, Kegel, Simse, Ornamente, Sgraffiti und Plastiken aus Gips oder Kunstgestein herstellen;
- Einfache Reparaturen sowie Rekonstruktionen an beschädigten Teilen ursprünglicher Arbeiten durchführen; die entsprechenden Normen und Vorschriften aus dem Bereich des Denkmalschutzes anwenden;
- Die Ausgangs- sowie Folgedokumentation zur konkreten Arbeit erstellen;
- Maschinen, Einrichtungen, Werkzeug sowie Hilfsmittel behandeln und die üblichen Wartungsarbeiten an diesen durchführen.
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