3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |
Allgemeine Kompetenzen:
- Verantwortung für die Erledigung von Arbeits- oder Lernaufgaben übernehmen;
- das eigene Verhalten an die jeweiligen Umstände bei der Lösung von Problemen anpassen;
- unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;
- Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;
- in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau A2+ nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;
- sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;
- Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;
- mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;
- mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessen Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;
- ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;
- Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;
- Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;
- Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten.
Fachliche Kompetenzen:
- sich in der Kunstgeschichte, vor allem in Bezug auf die Entwicklung des Kunsthandwerkes auskennen;
- grundlegende Ausdruckstechniken der bildenden Kunst bei der Arbeit im gegebenen Fach anwenden;
- technische Zeichnungen und Werkstattskizzen lesen;
- traditionelle technologische Verfahren und Techniken der Kunsttischlerei oder der Kunstschnitzerei beherrschen;
- den Ablauf der einzelnen Arbeitsoperationen bestimmen, auf den Einklang der einzelnen Arbeitsetappen des Verfahrens bei der Realisierung in dem gegebenen Material achten;
- geeignete Werkstoffe und Arbeitsmittel für die Anfertigung eines bestimmten Erzeugnisses mit passenden ästhetischen und Funktionsparametern wählen;
- dekorative und Gebrauchsgegenstände aus Holz nach Zeichnungsunterlagen, ursprünglichen Mustern oder künstlerischen Entwürfen mit passenden technologischen Verfahren und Techniken anfertigen; ihre Oberflächenbearbeitung durchführen;
- bei der Anfertigung der handwerklichen Arbeiten auf die endgültige ästhetische Gestaltung des Finalproduktes und die Genauigkeit der Durchführung achten;
- Vorschriften und Vorgaben des Denkmalschutzes einhalten;
- Reparatur und Rekonstruktion der beschädigten Teile der ursprünglichen Werke durchführen;
- geeignete Konservierungsverfahren anwenden;
- Erst- und Folgeunterlagen zu konkreten Arbeiten anfertigen;
- die übliche Wartung und Instandhaltung von Maschinen, Werkzeug und Arbeitshilfsmitteln vornehmen.
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