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						| 3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN |  
						| Allgemeine Kompetenzen: 
	unterschiedliche Lernarten beherrschen, Informationsquellen richtig nutzen, Lesekompetenz besitzen;Aufgabenstellungen verstehen, den Kern des Problems bestimmen, unterschiedliche Lösungsvarianten anwenden, selbstständig sowohl im Team arbeiten;in einer Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen kommunizieren;sich innerhalb wechselnder sozialer und wirtschaftlicher Bedingungen orientieren, Finanzkompetenz besitzen;Übersicht über eigene Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bescheid wissen , sich verantwortlich über eigene Positionierung auf dem Arbeitsmarkt entscheiden, die Bedeutung des lebenslangen Lernens verstehen;mathematische Grundrelationen, physikalische und chemische Gesetzmäßigkeiten bei der Lösung von einfachen Aufgaben anwenden;mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologien arbeiten, angemessene Informationsquellen nutzen und effektiv mit Informationen arbeiten;ökologisch und im Einvernehmen mit dem Prinzip der nachhaltigen Entwicklung handeln;Werte der lokalen, nationalen, europäischen Kultur sowie der Weltkultur respektieren, den Wert des Lebens schätzen;Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln am Arbeitsplatz, Brandschutzregeln und Brandprävention einhalten;Normalisierungsvorschriften und -grundsätze einhalten. Fachliche Kompetenzen:
 
 
	geeignete Verfahren für kosmetische Behandlung wählen;qualifiziert Behandlungen der Haut vornehmen (z.B. Oberflächenreinigung der Haut, Tiefenreinigung der Haut, Peeling, kosmetische Massage und Anwendung von Hautmasken);qualifiziert einzelne kosmetische Behandlungsschritte durchführen (z.B. Epilation, Depilation, Körperpflege);qualifiziert Maniküren und Pediküren ausführen;die Geräte der Betriebsstätte bedienen und die üblichen Wartungsarbeiten an den benutzen Geräten und Hilfsgeräten ausführen;sicher mit kosmetischen Präparaten umgehen und die korrekten Verfahren für ihre Beseitigung einhalten;konsequent Prinzipien der persönlichen und Betriebshygiene sowie sanitär-hygienische Vorschriften einhalten;schwere Hauterkrankungen und Erkrankungen der Nägel an Händen und Füßen sowie krankhafte Zustände der oberen und unteren Gliedmaßen erkennen und rechtzeitig den Besuch eines Arztes empfehlen;bewerten, ob die kosmetische Pflege mit Blick auf mögliche Hauterkrankungen, Erkrankungen der Nägel und andere innere Krankheiten geeignet ist;Beratungsleistungen bei der Pflege von Gesicht, Hals, Dekolleté, Busen und bei Ganzkörperpflege gewähren;Tages- und Abend-Make-up und Make-up für festliche Anlässe kreieren;die Marketinginstrumente zur Firmenpräsentation und zum Angebot an kosmetischen Dienstleistungen anwenden;den Einkauf von Präparaten für kosmetische Pflege vereinbaren und an Kunden verkaufen;die vorgeschriebene Betriebsabrechnung führen;sich in wirtschaftsrechtlichen Fragen des Betriebs auskennen;Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern gegenüber professionell und kultiviert auftreten. |  |