ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

Tschechische Republik
 
1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (CZ)(1)
Vysvědčení o závěrečné zkoušce z oboru vzdělání:
82-44-J/01 Ladění klavírů a kulturní činnost (denní studium)
(1) In der Originalsprache
 
2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES(2)
Zeugnis über die Ausbildungsabschlussprüfung:
82-44-J/01 Klavierstimmung und kulturelle Aktivitäten (Vollzeitstudium)
 
(2) Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.
 
3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN
Allgemeine Kompetenzen:
 
  • Gedanken in der Muttersprache selbstständig und verständlich ausdrücken und die eigene Meinung begründen;
  • Grundinformationen aus Texten und anderen Quellen entnehmen;
  • Aufgabenstellungen verstehen, einfachere Probleme lösen, die für die Lösung des Problems erforderlichen Informationen herausfinden;
  • unter Aufsicht mit gewissen Maß an Selbständigkeit lernen oder arbeiten, grundlegende Regeln und Verfahren anwenden;
  • an der Lösung von einfacheren Problemen und Situationen mit andern Leuten zusammenarbeiten;
  • mathematische Grundrelationen bei der Lösung einfacher Aufgaben anwenden;
  • mit PC und der üblichen Grund- und Softwareausstattung arbeiten;
  • die Prinzipien zu Sicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz und Brandverhütung anwenden.
  • ökologisch und gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit handeln;
  • über Grundkenntnisse der eigenen Positionierungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt und über die bei der Arbeitssuche erforderlichen Kenntnisse verfügen.

Fachliche Kompetenzen:

Schwerpunkt Klavierstimmung:
  • Flügel mit Wiener und englischer Mechanik stimmen;
  • Klaviere verschiedener Marken und Konstruktionen stimmen;
  • zwei Instrumente in Stimmung bringen;
  • die Tonalität des Rahmens des Klaviers beherrschen;
  • korrekt und in Übereinstimmung mit den jeweiligen Arbeitsabläufen die richtigen Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel verwenden;
  • die Grundkonstruktion eines Flügels und Klaviers kennen, einen einfachen mechanischen Defekt des Klaviers erkennen und beseitigen;
  • das Klavierspiel auf einem Niveau beherrschen, das für die Präsentation der Arbeitsergebnisse erforderlich ist;
  • Grundsätze des professionellen Verhaltens beherrschen.
Schwerpunkt Musikalische und kulturelle Aktivitäten:
  • mindestens ein Tastenmusikinstrument spielen und Grundlagen der improvisierten Begleitung beherrschen;
  • in der Lage sein, ein anderes Musikinstrument zu spielen;
  • Computertechnologie im Bereich Musik nutzen;
  • sich an der Vorbereitung einer musikalischen Darbietung bei einer kulturellen oder gesellschaftlichen Veranstaltung teilnehmen;
  • einen einfachen mechanischen Defekt am Klavier erkennen, einen Stimmfehler erkennen;
  • zur Beseitigung geringfügiger Mängel bei der Instrumentenstimmung oder geringfügiger mechanischer Mängel beitragen;
  • professionell handeln, in der Lage sein, in einem Team zu arbeiten.
 
4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND
Absolventen, die sich auf Klavierstimmung konzentrieren, können spezifische Arbeiten im Bereich Klavierstimmung verschiedener Marken und Konstruktionen ausführen, einschließlich der Durchführung kleinerer Reparaturarbeiten.
Absolventen, die sich auf musikalische und kulturelle Aktivitäten konzentrieren, können spezifische Arbeiten auf dem Gebiet ausführen, die mit der Vorbereitung musikalischer Darbietungen bei kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen verbunden sind, oder es kann sich um eine eigene öffentliche Musikproduktion bei diesen Veranstaltungen oder um die Leitung eines Amateurensembles handeln.
Beispiele für mögliche Arbeitspositionen: Beschäftigter von Produktions- und Dienstleistungsunternehmen oder Kultureinrichtungen, Kunstagenturen usw.
 
 
5. AMTLICHE GRUNDLAGE DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle
{Nazev_instituce}
{Pravni_status_instituce}
Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist
Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport
Karmelitská 7
118 12 Praha 1

Tschechische Republik

Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

Mittlere Bildung
ISCED 353, EQF 2
Bewertungsskala/Bestehensregeln
1 sehr gut (výborný)
2 gut (chvalitebný)
3 befriedigend (dobrý)
4 ausreichend (dostatečný)
5 mangelhaft (nedostatečný)
Gesamtbewertung:
Prospěl s vyznamenáním: mit Auszeichnung bestanden (insgesamt Prüfungsdurchschnitt ≤ 1,5)
Prospěl: bestanden (in den Einzelprüfungen nicht schlechter als 4 bewertet)
Neprospěl: nicht bestanden (in einer oder mehreren Prüfungen mit 5 bewertet)
Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe
ISCED 353, EQF 3
Internationale Abkommen
Rechtsgrundlage
Gesetz Nr.561/2004 über Vorschul-, Grund-, mittlere Bildung, höhere Fachbildung und andere Ausbildungen (Schulgesetz) in der Fassung späterer Vorschriften
 
6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES
Beschreibung der erworbenen Ausbildung und Berufsbildung Anteil am Gesamtprogramm Zeitdauer
  • Schule / Berufsbildungszentrum
Der Anteil der theoretischen und praktischen Ausbildung wird unter Verweis auf die Art und Weise des jeweiligen Bildungsprogrammes vom Ausbilder und in Bezug auf die Forderungen der Arbeitgeber bestimmt.
  • Arbeitsplatz
  • Anerkannte Vorbildung / Praxis
Gesamtzeit der zum Zertifikaterwerb führenden Ausbildung/Berufsbildung 2 Jahre / 2 240 Stunden

Stempel und Unterschrift

Geschehen zu Prag für das Schuljahr 2023/2024

Zugangsanforderungen
Abschluss der Schulpflicht
Überprüfung von Talentvoraussetzungen
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen (einschließlich der Beschreibung des Bildungssystems in der Tschechischen Republik) stehen unter
EQF, EURYDICE, NPI zur Verfügung.

Nationales pädagogisches Institut der Tschechischen Republik – Nationales Europass Zentrum Tschechische Republik
Senovážné nám. 872/25
110 00 Praha 1
 
 
(*) Erläuterung
Die Europass Zeugniserläuterungen wurden entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Sie besitzen selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf den Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.
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